Programme · Land · Sachsen

Sachsenkredit Universal

Quellendatum: 22.11.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Sachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Sachsenkredit Universal

Ziel und Gegenstand

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) fördert aus Eigenmitteln die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln mithilfe von Darlehen und Tilgungszuschüssen.

Mitfinanziert werden im Rahmen der

  • Investitionsdarlehen
    • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberufichen selbstständigen Existenz,
    • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte,
    • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen,
    • Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung,
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 Prozent nicht unterschritten ist,
    • Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens,
  • Betriebsmitteldarlehen das Umlaufvermögen des Unternehmens.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind vor allem große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, Existenzgründerinnen und Existengründer sowie Angehörige Freier Berufe der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Voraussetzungen

Der Investitions- bzw. Maßnahmeort muss in Sachsen liegen.

Bei Existenzgründungen muss die selbstständige Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und den Haupterwerb der Existenzgründerin und des Existenzgründers darstellen.

Die Antragstellerin und der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Das Projekt muss finanziell tragfähig sein.

Tilgungszuschüsse können nur gewährt werden, wenn Kriterien für Digitalisierung oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Nicht gefördert werden normalerweise

  • stille Gesellschafter,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur,
  • Branchen, die gemäß De-minimis-Beihilfeverordnung bzw. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ausgeschlossen sind,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung 2021 (Anlagen mit Einspeisevergütung) begünstigt sind,
  • Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports,
  • In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder im Rahmen von Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen,
  • Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer reinen Finanzinvestition (Share Deal),
  • Investitionen in Leasinggüter,
  • Finanzinvestitionen,
  • Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt.

Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 Prozent finanziert werden. Der Darlehensbetrag liegt bei Investitionsdarlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 20 Millionen und bei Betriebsmitteldarlehen zwischen EUR 20.000 und EUR 5 Millionen.

Der Tilgungszuschuss beträgt 0,5 Prozent der Darlehenssumme pro vollem Laufzeitjahr bis zu 4 Prozent der Darlehenssumme. Der Zinssatz wird von der SAB tagesaktuell festgelegt.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Quelle

Informationen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Stand Oktober 2023.

Wichtige Hinweise

Die Kombination der Förderdarlehen Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) und Sachsenkredit Universal ist auf eine Gesamtsumme von EUR 20 Millionen begrenzt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Fördermittel des Landes Sachsen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.

Das Darlehen wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Schlagwörter: Investition Existenzgründer Wachstum Selbstständigkeit gründen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/sachsenkredit-universal.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 Prozent finanziert werden.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Sachsen)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel; Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/

Weiterführende Links

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