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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 14.12.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
- investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
- Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
- fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
- Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungGemeinde in Nordsachsen baut Solaranlage mit Energiespeicher
Antragsteller: Eine Gemeinde im Landkreis Nordsachsen als kommunale Gebietskörperschaft im Fördergebiet des JTF.
Ausgangslage: Die Gemeinde bezieht den Strom für ihre Gebäude bisher vollständig aus dem Netz. Sie will mehr erneuerbare Energie nutzen und zu den Klimazielen beitragen.
Vorhaben: Die Gemeinde errichtet eine Photovoltaikanlage auf einem gemeindeeigenen Gebäude und einen Energiespeicher. Das investive Vorhaben trägt zum Energie- und Klimaprogramm für Sachsen bei.
Förderung: Gefördert werden Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicher mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann die Gemeinde bis zu 80.000 Euro erhalten.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Gemeinde 20.000 Euro selbst. Welche Ausgaben nicht förderfähig sind: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Elektro- und Solarbetriebe aus der Region können mit Planung und Installation beauftragt werden.
Weg zum Antrag:
- Aktuellen Förderaufruf prüfen
- Antrag über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) richten
- Bescheid abwarten – die SAB entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Zweckverbände, Unternehmen, Genossenschaften, sofern sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, Vereine jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet des JTF. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Sachsen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Kommune baut Energieinfrastruktur im Fördergebiet aus
Eine Gemeinde im Landkreis Görlitz beantragt einen Zuschuss für den Ausbau der Energieinfrastruktur einschließlich digitaler Vernetzung. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antrag erfolgt im Rahmen eines Förderaufrufs über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
Unternehmen investiert in erneuerbare Energien
Ein mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte im Landkreis Bautzen plant eine investive Maßnahme zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich grüner Gase. Es beantragt dafür einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei der Sächsischen Aufbaubank. Über die Bewilligung entscheidet die Förderbank im Rahmen des jeweiligen Förderaufrufs.
Verband organisiert Weiterbildung zu Investitionsprojekt
Ein Verein in der kreisfreien Stadt Leipzig beantragt eine Förderung für eine Qualifizierungsmaßnahme im Zusammenhang mit einer geförderten Investition in Energiespeicher. Vorgesehen sind fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte, die über reine Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
- Zweckverbände,
- Unternehmen,
- Genossenschaften, sofern sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen,
- Vereine
jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet des JTF.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zu den festgelegten energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 sowie zur Erreichung der damit verbundenen Umwelt-, Energie- und Klimaziele leisten.
- Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Energie- und Klimaprogramm für Sachsen 2021 leisten.
- Geförderte Qualifizierungsmaßnahmen müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließliche Anpassungsfortbildungen sowie allgemein für die Tätigkeit vorauszusetzende Grundkenntnisse hinausgehen.
- Wenn Sie als Großunternehmen produktive Investitionen (gilt nicht für die kreisfreie Stadt Chemnitz) tätigen, müssen diese
- für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sein und
- zum Übergang der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung der damit verbundenen Umweltziele beitragen und
- für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ermittelten Gebieten erforderlich sein.
- Nichtproduktive Investitionen von Großunternehmen können in der gesamten Gebietskulisse des JTF gefördert werden.
Hinweise zum Verfahren
Es gilt ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award für Kommunen. Die übrigen über dieses Förderprogramm zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
vom: 04.07.2023 (SächsABl. S. 999)
zuletzt geändert am: 02.12.2024 (SächsABl. S. 1478)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Förderaufruf „JTF - Zukunftsfähige Energieversorgung“ zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben nach der Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023 vom 04.07.2024 zu dem Thema Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Strom aus Photovoltaikanlagen
vom: 06.11.2025
(Aufrufnummer: 7/2025)
Sie können Ihren Förderantrag bis zum 06.02.2026 einreichen (es gilt das Datum des Posteingangs bei der Bewilligungsstelle).
Schlagwörter: Energieinfrastruktur Energiespeicher Klimaprogramm erneuerbare Energien
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/zukunftsfaehige-energieversorgung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 80 %, keine weitere Staffel genannt.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land (Sachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Kommune; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. +49 351 4910-0
Fax +49 351 2133-2081
www.sab.sachsen.de/
Weiterführende Links
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