Programme · Land · Schleswig-Holstein

Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderungsprogramm/AFP)

Quellendatum: 24.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderungsprogramm/AFP)
vom: 19.05.2026
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Nr. 2026-171

Anträge konnten bis zum 15.06.2026 (Antragsfrist) eingereicht werden.

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Landwirtschaft Investitionsförderung Umweltschutz Wettbewerbsfähigkeit Landwirte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/agrarinvestitionsprogramm-sh-866357.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Einzelbetriebliche Förderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. +49 4347 704-0
Fax +49 4347 704-116
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/llnl

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