Programme · Land · Schleswig-Holstein
Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderungsprogramm/AFP)
Quellendatum: 24.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderungsprogramm/AFP)
vom: 19.05.2026
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Nr. 2026-171
Anträge konnten bis zum 15.06.2026 (Antragsfrist) eingereicht werden.
Schlagwörter: Landwirtschaft Investitionsförderung Umweltschutz Wettbewerbsfähigkeit Landwirte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/agrarinvestitionsprogramm-sh-866357.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Einzelbetriebliche Förderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. +49 4347 704-0
Fax +49 4347 704-116
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/llnl
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.