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Darlehen für die Erschließung und Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Baulandfonds

Entwickelt Ihre Kommune neue Wohnflächen? Der Baulandfonds Schleswig-Holstein bietet zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für den Ankauf und die Erschließung von Bauland an.

Quellendatum: 13.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie erhalten ein Darlehen für die Umsetzung Ihres Vorhabens. Damit finanzieren Sie:

  • den Erwerb von Grundstücken
  • die Schaffung notwendiger Infrastruktur

Zudem können Sie Kosten für städtebauliche Planungen und Wettbewerbe darüber decken.

Sie profitieren von einer bedingten Rückzahlung des Darlehens. Wenn Sie nach der Veräußerung aller Flächen weniger einnehmen als geplant, müssen Sie das Darlehen eventuell nicht voll zurückzahlen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) berät Sie hierzu umfassend.

Ziel der Förderung ist es, Flächen vorwiegend für die Wohnbebauung zu nutzen. Der Wohnflächenanteil muss daher mindestens 70 % betragen. Das Land unterstützt Sie so aktiv bei der Innenentwicklung und der Nachverdichtung.

Um ein Darlehen beantragen zu können, müssen Sie zuvor eine Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) erstellt haben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gemeinde erschließt neues Wohnquartier

Eine Gemeinde in Schleswig-Holstein hat für ein geplantes Wohngebiet bereits eine Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds erstellt. Mit dem Darlehen finanziert sie den Erwerb der Grundstücke sowie die Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Der Wohnflächenanteil des Projekts liegt bei mindestens 70 %, wie im Programm gefordert.

Amt plant städtebaulichen Wettbewerb

Ein Amt in Schleswig-Holstein möchte für ein Nachverdichtungsvorhaben einen städtebaulichen Wettbewerb durchführen. Die Kosten dafür können über das Darlehen des Baulandfonds gedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts durch die zuvor erstellte Potenzialanalyse belegt ist.

Kommune profitiert von bedingter Rückzahlung

Eine Gemeinde entwickelt mit dem Darlehen Bauland für den Wohnungsbau und führt dafür ein gemeindliches Sonderkonto. Fallen die Einnahmen nach der Veräußerung aller Flächen geringer aus als geplant, muss sie das Darlehen eventuell nicht voll zurückzahlen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein berät die Gemeinde hierzu umfassend.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein.
  • Sie nutzen die geförderte Fläche überwiegend für den Wohnungsbau.
  • Der Wohnflächenanteil Ihres Projekts beträgt mindestens 70 %.
  • Sie haben für das Vorhaben bereits eine Potenzialanalyse (Programmteil 1) erstellt.
  • Die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts ist durch die Ergebnisse dieser Analyse belegt.
  • Sie führen für das Projekt ein gemeindliches Sonderkonto.
  • Sie beantragen vorrangig verfügbare Zuschussmittel aus anderen Fachförderprogrammen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ablauf

Sie können das Darlehen in einem strukturierten Prozess bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragen:

  • Kontaktieren Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für ein erstes Beratungsgespräch zur Quartiersentwicklung.
  • Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag für Programmteil 2 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) prüft Ihren Antrag und die wirtschaftlichen Ergebnisse Ihrer Potenzialanalyse.
  • Nach positiver Prüfung schließen Sie einen Darlehensvertrag mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ab.
  • Sie führen die Maßnahmen durch und verwalten die Gelder über ein Sonderkonto.
  • Die Rückzahlung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfolgt in der Regel nach der Veräußerung der entwickelten Flächen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Schriftlicher Förderantrag auf dem Formular der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
  • Abgeschlossene Potenzialanalyse aus Programmteil 1 des Baulandfonds.
  • Detaillierter Finanzierungsplan für die Erschließung und Entwicklung.
  • Nachweis über die Planung des Wohnflächenanteils von mindestens 70 %.
  • Beschluss der Gemeinde zur Umsetzung der Baulandentwicklung.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Programmes „Aktive Baulandentwicklung “ Baulandfonds Schleswig-Holstein?
vom: 10.09.2024
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Weblink zur Förderichtlinie

Schlagwörter: Flächenentwicklung Bebauung Wohnraum Innenentwicklung Nachverdichtung Städtebau Wohnquartiersentwicklung Baulanderschließung Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Baulandfonds Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Wohnungsbau Schleswig-Holstein

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/aktive-baulandentwicklung-baulandfonds-p2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Infrastruktur; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Städtebau und Stadterneuerung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-0
Fax +49 431 9905-3383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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