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Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen
Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung verfügen, Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 30.10.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
- Beruflicher Einstieg
- Beruflicher Wiedereinstieg
- Berufswechsel
- Beruflicher Aufstieg
- Teilzeitausbildung
- Existenzgründung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Angebote:
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
- Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.
- Aufbau Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
Beratungsregionen:
Es wird jeweils ein Träger in 4 Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
- Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
- Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
- Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
- Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck
Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu 8 zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate:
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Träger richtet Beratungsstelle Frau & Beruf ein
Ein Träger einer Beratungsstelle außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Flensburg beantragt die Förderung für Region I. Er bietet Frauen eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung zu Themen wie beruflichem Wiedereinstieg, Existenzgründung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Die Frauen selbst stellen keinen Antrag, sie nutzen das Beratungsangebot als Teilnehmerinnen.
Zusätzliche Standorte für die Beratungsarbeit
Ein Träger in Region III mit festem Beratungsstandort in Kiel beantragt eine Förderung für bis zu 8 zusätzliche Standorte in seiner Region. Damit soll die Beratung für Frauen auch in weiteren Kreisen der Region zugänglich sein. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Sensibilisierung von Arbeitgebern und Beiratsarbeit
Ein Träger in Region IV mit Sitz in Lübeck beantragt Fördermittel, um neben der Einzelberatung auch Arbeitgeber für flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik zu sensibilisieren. Spätestens 6 Monate nach Projektbeginn bildet er gemeinsam mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für den Austausch mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
- Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Unterlagen
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Frau & Beruf
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Beratungsstelle Frauen Beratungen Berufsrückkehr Berufsorientierung Netzwerk Akquise Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-a4.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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