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Förderung „STEP“ für das Coaching von Schülerinnen und Schülern mit Fokus auf den Erwerb eines Schulabschlusses
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für Schülerinnen und Schüler für den Übergang von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Quellendatum: 15.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das „Handlungskonzept STEP“ (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027). Es fördert Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler durch ein gezieltes Coaching beim Ersten allgemeinbildenden und Mittleren Schulabschluss und beim Berufseinstieg unterstützen.
Sie können als Bildungseinrichtung die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen gemäß schleswig-holsteinischem Schulgesetz (Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach 3 Jahren) oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf coachen.
Ihre Coaches übernehmen die folgenden Aufgaben:
- Individuelle Begleitung und Beratung der Teilnehmenden
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung
- Förderung von Kompetenzen zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
- Hilfe bei der Überwindung von Barrieren, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Wege stehen
Durch die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Sie fördern auch die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Bildungseinrichtung coacht Jugendliche vor dem Schulabschluss
Eine Bildungseinrichtung mit Sitz in Schleswig-Holstein beantragt eine Förderung für ein Coaching-Projekt für Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Ihre Coaches begleiten die Jugendlichen individuell und bereiten sie auf den Berufseinstieg vor. Die Bildungseinrichtung beteiligt sich mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben an der Finanzierung.
Träger unterstützt Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger in Kiel beantragt eine STEP-Förderung, um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Gefördert werden die direkten Personalkosten für Coaching-Fachkräfte und Projektkoordination. Voraussetzung ist, dass der Träger nicht bereits anderweitig für den Übergang Schule-Beruf gefördert wird.
Netzwerkarbeit für regionale Übergangsprojekte
Eine Bildungseinrichtung mit gutem Netzwerk in einem Kreis Schleswig-Holsteins beantragt Mittel für die Projektsachbearbeitung eines STEP-Coachings. Über das Coaching sollen Kompetenzen vermittelt und Barrieren beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt abgebaut werden. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
- Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
- Sie dürfen nicht bereits eine Förderung für den Übergang von Schule zum Beruf erhalten.
- Für die regionale Planung und Umsetzung der Projekte benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Ablauf
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag HK STEP.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:
- Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprograme@ib-sh.de an.
- Sie reichen den Projektantrag per Post in Papierform ein.
- Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Projektantrag
- Projektbeschreibung (Inhalt siehe ergänzende Förderkriterien)
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Bei Kooperationen zusätzlich:
- Antrag des Kooperationspartners
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Unterlagen
Es kann auch die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und Lernwerkstätten berücksichtigt werden.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU wird ein datenschutzkonformes Monitoring-Verfahren angewendet, um die Wirksamkeit der Förderung zu messen.
Über die Unterstützung der EU müssen Sie auf Ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Handlungskonzept STEP
(Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive)
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Übergangsphase Schule Beruf benachteilige Jugendliche Behinderung Coaching Unterstütztungsbedarf Gemeinschaftsschule Förderzentrum allgemeinbildende Schule
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-b1.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Aus- und Weiterbildung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Eingliederung besonderer Zielgruppen
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Berufsvorbereitung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.