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ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für die Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung durch IT-Scouts beantragen

Mit den IT-Scouts soll ein Interesse an einer beruflichen Perspektive mit digitalen Inhalten geweckt und entwickelt werden. Dabei geht es darum die Berührungsängste gegenüber technischen (IT-)Berufen abzubauen und das Berufswahlspektrum von Jugendlichen zu erweitern.

Quellendatum: 13.04.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Maßnahme „IT-Scouts“ ist ein Angebot im Übergang Schule-Beruf. IT-Scouts sind Beraterinnen und Berater, die über Berufserfahrung im IT-Bereich verfügen, die für die Beratung, berufliche Orientierung und Berufswahlentscheidung der jungen Menschen eine Hilfe sind. IT wird oft einseitig nur mit Informatik, Software-Entwicklung, Programmierung und Hardware-Konfiguration in Verbindung gebracht. Zukünftig werden (alle) Arbeitsfelder und Lebensbereiche mit digitalen Anforderungen konfrontiert und IT-Fachkräfte gebraucht. Schon heute gibt es interessante und abwechslungsreiche Branchen, in denen IT-Kompetenzen unerlässlich sind: zum Beispiel Mobilität, Umweltschutz, Klimaschutz, Medizin, Medien, Wirtschaft.

Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen für diesen Berufsbereich zu interessieren und ihre Ausbildungsmotivation zu stärken, um eine Ausbildung im IT-Arbeitsbereich zu beginnen.

Die IT-Scouts bieten an:

1. Informationen über IT-Berufsbereiche, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten, öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen, Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben

Die IT-Scouts informieren über IT-Berufsbereiche beziehungsweise IT-Berufe und stellen die Ausbildungsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten dar. Sie führen Informationsveranstaltungen zum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten, Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in der Agentur für Arbeit und im Jobcenter durch, um die beruflichen und zukunftsweisenden Möglichkeiten im IT-Arbeitsfeld aufzuzeigen und Interesse zu wecken. Insbesondere jungen Mädchen und Frauen soll Mut gemacht werden, dieses Arbeitsfeld ins Visier zu nehmen.

Ebenso werden Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte angeboten. IT-Scouts organisieren öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen (zum Beispiel IT-Rallye, Digi-Camp, Betriebsbesichtigungen, Erfahrungsberichte).

2. Individuelle Einzelberatung

Interessierte junge Menschen können eine Einzelberatung in Anspruch nehmen, Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten. Das Angebot der IT-Scouts ist freiwillig und unbürokratisch. Die Beratung nutzt moderne digitale Kommunikationsmöglichkeiten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Bildungsträger startet IT-Scouts-Angebot

Ein Bildungsträger mit Sitz in Schleswig-Holstein beantragt Mittel für den Einsatz von IT-Scouts an weiterführenden Schulen. Die Berater informieren über IT-Berufsbereiche, Ausbildungswege und Karrieremöglichkeiten und organisieren Werbeaktionen wie Betriebsbesichtigungen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Trägerverbund kooperiert mit Jugendberufsagentur

Ein Verband mit langjähriger Erfahrung in der beruflichen Orientierung beantragt die Förderung, um IT-Scouts einzusetzen, die eng mit Jugendberufsagenturen, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zusammenarbeiten. Ziel ist es, insbesondere junge Mädchen und Frauen für IT-Berufe zu interessieren. Jugendliche selbst stellen keinen Antrag, sondern nehmen die Einzelberatung freiwillig in Anspruch.

Träger bietet Einzelberatung für Jugendliche an

Ein Träger mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt Personal- und Sachkosten für IT-Scouts, die individuelle Einzelberatung zu Praktikums- und Ausbildungsstellen anbieten. Die Beratung erfolgt freiwillig und unbürokratisch unter Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten. Die Vernetzung mit Schulen und Jugendeinrichtungen ist Voraussetzung für die Umsetzung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Antragsvoraussetzungen: Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.
  • Enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen

Ablauf

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:

  • Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
  • Sie reichen den Projektantrag per Post in Papierform ein. Zusätzlich senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Projektantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Hinweise zum Verfahren

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Unterlagen

Eine über die Einzelberatung hinausgehende Begleitung im Sinne eines Coachings ist nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „IT-Scouts“

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Berufsvorbereitung Übergang Schule Beruf IT-Berufe Ausbildungsmotivation digital

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-b2-b.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Berufsvorbereitung
Frauenförderung
Arbeit, Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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