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ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen Ausbildungsbetreuung

Mit der Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“ sollen Beratungen zur Abbruchprävention beitragen und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Ausbildungsverhältnisse von abbruchgefährdeten Auszubildenden leisten.

Quellendatum: 13.04.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Mit der „Regionalen Ausbildungsbetreuung“ werden eine Abbruchpräventionsberatung und ein Konfliktmanagement durch Unterstützung von Auszubildenden ermöglicht, deren Ausbildung zu scheitern droht, mit dem Ziel, die begonnene Ausbildung zu stabilisieren.

Hierzu werden auch die Unternehmen eingebunden. Angeboten wird eine professionelle Beratung mit innovativen Methoden (wie beispielsweise Selbstwirksamkeit, systemischer Ansatz der Beratung, Züricher-Ressourcen-Modell), eine Betreuung bei Wechsel in eine andere Betriebsstätte/Schule/Ausbildung/Maßnahme inklusive Bewerbungsberatung und Hilfe zur Qualifizierung.

Ferner erfolgt eine Unterstützung der Jugendlichen durch individuelle Angebote zur Ausbildungsplatzwahl, die ihren Hemmnissen beziehungsweise Bedarfen gerecht werden (zum Beispiel Teilzeitausbildung, untypische Ausbildungen oder ähnlich). Dabei ist die Ausbildungsbetreuung mit Betrieben, Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Beratungsstellen, Trägern und Trägerinnen der beruflichen Bildung eng vernetzt und bindet Fachdienste (Drogen-, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, psychologische Beratung unter anderem) in den eigenen Betreuungsprozess mit ein.

Vermittlungen erfolgen auch in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Ebenfalls begleitet werden Jugendliche in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) sowie Nachbetreuung aus Maßnahmen des dritten Sozialgesetzbuches, sofern keine alternativen Angebote der Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcenter bestehen.

Es findet eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft statt. Dies gilt auch für junge Geflüchtete und Asylsuchende unter Berücksichtigung ihres erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs und des gesteigerten organisatorischen Aufwands. Ebenfalls gewährleistet wird eine gendersensible Beratung; das heißt unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden von vornherein und regelmäßig berücksichtigt, wobei eine stereotypische Rollenzuweisung bei der Ausbildungsplatzsuche vermieden wird. Die Verhinderung endgültiger Ausbildungsabbrüche durch Reintegration in alternative berufliche Bildungsmöglichkeiten für einen Verbleib im dualen Ausbildungssystem wird angestrebt. Ferner werden Unternehmen bei der Wiederbesetzung von durch vorzeitige Vertragslösungen frei gewordenen Stellen unterstützt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Bildungsträger beantragt regionale Ausbildungsbetreuung

Ein Bildungsträger mit Sitz in Schleswig-Holstein beantragt Mittel für die Regionale Ausbildungsbetreuung. In der Projektkonzeption legt er dar, wie eine flächendeckende Beratung in der Region sichergestellt wird und bezieht sich auf seine langjährigen Erfahrungen in der Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung. Betriebe und Auszubildende werden in das Beratungsangebot eingebunden, stellen aber selbst keinen Antrag.

Verband unterstützt abbruchgefährdete Auszubildende

Ein Verband mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein übernimmt die Abbruchpräventionsberatung für Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis zu scheitern droht. Er arbeitet dabei eng mit Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit und Jobcentern zusammen und bindet bei Bedarf Fachdienste wie Sucht- oder Schuldnerberatung ein. Ziel ist die Stabilisierung der Ausbildung oder die Vermittlung in eine alternative berufliche Bildungsmöglichkeit.

Kultursensible Betreuung junger Geflüchteter

Eine öffentliche Einrichtung in Schleswig-Holstein beantragt die Förderung, um eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft sowie jungen Geflüchteten und Asylsuchenden anzubieten. Sie berücksichtigt dabei den erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarf dieser Gruppe und den gesteigerten organisatorischen Aufwand. Auch Unternehmen werden bei der Wiederbesetzung frei gewordener Ausbildungsstellen unterstützt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale und fachkundige Beratungsarbeit verweisen können.
  • Sie stellen in der Projektkonzeption dar, wie die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben und eine flächendeckende Beratung innerhalb der Region sichergestellt werden können.

Ablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Regionale Ausbildungsbetreuung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Hinweise zum Verfahren

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Ausbildungsabbruch Prävention Ausbildungsabbrecher Beratung Konfliktmanagement Ausbildungsfortsetzung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-b2-c.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Betriebliche Ausbildung
Frauenförderung
Arbeit, Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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