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ESF Plus – Förderung für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ermöglicht Auszubildenden von Betrieben des Handwerks und grünen Berufen in Schleswig-Holstein eine umfassende Ausbildung, unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebes.
Quellendatum: 15.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Zielgruppe sind Auszubildende im Handwerk und in den grünen Berufen, deren Ausbildungsverhältnisse in die Ausbildungsvertragsdatenbanken der Handwerkskammern Schleswig-Holstein beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eingetragen sind.
Um die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu erhöhen und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden zu gewährleisten, fördert das Land mit dieser Aktion einen Teil der Lehrgangskosten von Auszubildenden von anerkannten ÜLU-Lehrgängen der Grund- und Fachstufe im Handwerk sowie ÜLU-Lehrgängen in grünen Berufen.
Als Teil der fachpraktischen Ausbildung stellen ÜLU-Lehrgänge sicher, dass Auszubildende unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebs ihr Berufsbild vollständig erlernen und eine Ausbildung auf dem modernsten technischen Niveau durchlaufen.
Gefördert werden Lehrgangskosten in Form einer Teilnahmetagespauschale der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
- im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
- in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.
Die jeweils ein- bis zweiwöchigen ÜLU-Lehrgänge finden in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der Handwerks- beziehungsweise Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen statt.
Soweit Organisationen (beispielsweise Kreishandwerkerschaften, Innungen) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen und sind zur Antragsstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein berechtigt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Zuwendungsempfänger sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kreishandwerkerschaft beantragt ÜLU-Lehrgänge im Handwerk
Eine Kreishandwerkerschaft in Schleswig-Holstein führt überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen in der Grund- und Fachstufe für Auszubildende von Handwerksbetrieben durch. Sie stellt den Antrag bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer, die die Anträge zu einem Gesamtantrag zusammenfasst. Gefördert werden die Lehrgangskosten in Form einer Teilnahmetagespauschale.
Innung organisiert Lehrgang in Berufsbildungsstätte
Eine Innung führt einen ein- bis zweiwöchigen ÜLU-Lehrgang in einer anerkannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätte durch. Auszubildende eines Handwerksbetriebs nehmen daran teil, ohne selbst einen Antrag zu stellen. Die Innung reicht den Antrag bei der Handwerkskammer Flensburg oder Lübeck ein.
Landwirtschaftskammer beantragt Lehrgänge für grüne Berufe
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist Trägerin der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende in grünen Berufen, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden. Sie stellt den Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein und erhält einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten in Form einer Teilnahmetagespauschale. Die Lehrgänge finden in anerkannten Berufsbildungseinrichtungen statt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt.
- Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen.
- Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen stattfinden.
Ablauf
- Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt die Anträge in Abstimmung mit dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Lehrlingsunterweisung Ausbildung Handwerk Handwerkskammer Auszubildende Agrarunternehmen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-b3.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger; Betriebliche Ausbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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