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ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen
Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.
Quellendatum: 16.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Mit modellhaften Projekten (Ideenwettbewerben) werden Arbeitslose und Langzeitarbeitslose unterstützt, um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und Teilqualifikationen zu vermitteln. Dazu gehören eine ganzheitliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, auch unter Berücksichtigung des privaten und familiären Umfeldes.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Bildungsträger startet Modellprojekt für Langzeitarbeitslose
Ein Bildungsträger mit Betriebsstätte in Kiel beantragt ein modellhaftes Projekt zur Integration von Langzeitarbeitslosen, die Bürgergeld bezogen. Ziel ist die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und Teilqualifikationen. Die Teilnehmenden selbst stellen keinen Antrag, sondern nehmen an dem Angebot teil.
Sozialer Verband organisiert Beratung und Begleitung
Ein sozialer Verband mit Sitz in Schleswig-Holstein beantragt ein Projekt, das Arbeitslose ganzheitlich sozialpädagogisch berät und begleitet. Dabei wird auch das private und familiäre Umfeld der Teilnehmenden berücksichtigt. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Ideenwettbewerb für Wiedereinstieg in Arbeit
Eine Einrichtung mit Erfahrung in der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen reicht im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ein Konzept zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt ein. Voraussetzung ist, dass der Träger über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügt. Die geförderten Maßnahmen richten sich an Personen, die Bürgergeld beziehen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
Ablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Innovative Wege in Beschäftigung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Unterlagen
Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Aktion: C1 Innovative Wege in Beschäftigung
Fünfter Aufruf zur Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Langzeitarbeitslose Arbeitslose Bürgergeld-Bezug Integration erster Arbeitsmarkt Migration Flüchtende Modellprojekte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-c1.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Gesundheit und Soziales
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Eingliederung besonderer Zielgruppen
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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