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Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule
Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.
Quellendatum: 15.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (zum Beispiel Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Bildungsträger betreibt Produktionsschule für Jugendliche
Ein Bildungsträger mit Sitz in Kiel und Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen beantragt die Förderung für den Betrieb einer Produktionsschule. Gefördert werden Personal-, Gemein- und Sachkosten. Voraussetzung ist eine AZAV-Zertifizierung.
Verband richtet Werkstattangebot für Jugendliche ein
Ein Verband mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und entsprechender Zertifizierung stellt einen Antrag, um junge Menschen ohne berufliche Perspektive über praxisnahe Tätigkeiten wie Holzverarbeitung oder Garten- und Landschaftsarbeit zu fördern. Ziel ist die soziale Stabilisierung und die schrittweise Erhöhung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die Jugendlichen selbst stellen keinen Antrag, sondern nehmen an der Produktionsschule teil.
Bildungseinrichtung unterstützt Jugendliche nach Schulabbruch
Eine Bildungseinrichtung in Schleswig-Holstein mit nachgewiesener Erfahrung in Produktionsschulkonzeptionen beantragt Mittel für Personal-, Gemein- und Sachkosten. Angesprochen werden nicht mehr schulpflichtige junge Menschen, die durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Eine AZAV-Zertifizierung ist dafür verpflichtend.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
Ablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Produktionsschulen“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Produktionsschulen
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Junge Menschen Bildungsdefizit benachteiligt lernmüde Altbewerb Flüchtende Migranten Kompetenzentwicklung niedrigschwellige Lernprozesse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-c2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Eingliederung besonderer Zielgruppen
- Aus- und Weiterbildung
- Berufsvorbereitung
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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