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Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse
Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.
Quellendatum: 15.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Mit dieser Aktion werden Kurse für deutschsprechende, gering literalisierte Erwachsene gefördert, sowie eine Beratung, Information zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Akteuren der Arbeitswelt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Bildungsträger richtet Alphabetisierungskurse ein
Ein anerkannter Bildungsträger mit Sitz in Kiel beantragt eine Förderung für Personal- und Sachkosten von Alphabetisierungskursen. Die Kurse richten sich an deutschsprechende, gering literalisierte Erwachsene. Der Träger verfügt über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit dieser Zielgruppe.
Verband bietet Beratung und Sensibilisierung an
Ein Weiterbildungsverband mit Betriebsstätte in Lübeck beantragt Fördermittel, um neben Kursen auch eine Beratung sowie Informationsangebote zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und von Akteuren der Arbeitswelt umzusetzen. Voraussetzung ist die Anerkennung gemäß dem schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetz. Einzelne Teilnehmende beantragen dabei nichts, sie nutzen die Angebote des Verbands.
Träger mit Erfahrung in der Zielgruppenarbeit
Eine Bildungseinrichtung in Flensburg mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit gering literalisierten Erwachsenen stellt einen Antrag auf Förderung ihrer Personal- und Sachkosten. Sie erfüllt die Voraussetzungen zur Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz und verfügt über die erforderliche Infrastruktur. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
Ablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Alphabetisierung und Grundbildung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Alphabetisierung und Grundbildung
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Analphabeten gering literalisiert Schriftsprachkompetenz Kurse Unterricht Öffentlichkeitsarbeit Beratung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-c3.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Eingliederung besonderer Zielgruppen
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen
- Gesundheit und Soziales
- Integration
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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