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Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Als Projektträger (Lead-Partner) eines Gesamtberatungsnetzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.

Quellendatum: 15.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Mit dem Angebot von „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) - Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter bei ihrer individuellen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Beratungsnetzwerk koordiniert Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Ein Träger mit Sitz in Schleswig-Holstein übernimmt als Projektträger (Lead-Partner) die Koordinierung eines Gesamtberatungsnetzwerks für Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang. Im Verbund mit weiteren Trägern der Teilprojekte bietet er individuelle Beratung zur Orientierung auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit an. Die einzelnen Geflüchteten beantragen selbst nichts, sie nehmen die Beratung als Teilnehmende in Anspruch.

Sondervorhaben Sprachtraining als Brückenangebot

Ein Bildungsträger in Schleswig-Holstein übernimmt im Verbund mit dem Lead-Partner ein Sondervorhaben und bietet ein arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining als niedrigschwelliges Brückenangebot an. Vorausgesetzt werden die notwendige Infrastruktur sowie Erfahrung im Bereich der Sprachtrainings für Menschen mit Fluchthintergrund. Der Träger hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und gehört nicht der Landesverwaltung an.

Teilprojekt begleitet Vermittlung in Ausbildung

Ein Verband mit Sitz in Schleswig-Holstein übernimmt als Träger eines Teilprojekts im Netzwerk die Begleitung Geflüchteter nach ihrer Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung. Er organisiert dazu auch wiederholte Beratungen und Informationsveranstaltungen, je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg der Teilnehmenden. Über die Förderung entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle Beratung für Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt sowie als Sondervorhaben arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining (niedrigschwelliges Brückenangebot) anbieten. Mit der Beratung soll den Geflüchteten bei ihrem Einstieg in das Berufsleben geholfen werden. Zu Ihren Beratungsinhalten sollte gehören:

  • Orientierung über den deutschen und regionalen Arbeitsmarkt

  • Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung

  • Vermittlung in Arbeit sowie in entsprechende vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Praktika und Sprachförderung)

  • Begleitung nach der Vermittlung beziehungsweise Teilnahme, auch an Bundes- und landesgeförderten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen

  • Je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg gegebenenfalls wiederholte beziehungsweise aufeinander aufbauende Beratung und Vermittlung, Informationsveranstaltungen

Förderfähig sind Sie als Projektträger (Lead Partner) im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben. Diese müssen über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund beziehungsweise im Bereich der Sondervorhaben (Sprachtraining) verfügen.

Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und dürfen nicht der Landesverwaltung angehören.

Ablauf

Projektantrag einreichen:

  • Sie reichen den Antrag online unter „Fördermittelantrag Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete (PAM)“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.

  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.

  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag

  • Projektbeschreibung

  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Hinweise zum Verfahren

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)
Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Beratung Vermittlung Sprachtraining Beratungsinfrastruktur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/arbeitsmarktprogramm-esf-plus-aktion-c4.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Eingliederung besonderer Zielgruppen
Aus- und Weiterbildung
Ausbildung besonderer Zielgruppen; Ausbildungsstrukturen und Träger
Gesundheit und Soziales
Integration

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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