Programme · Land · Schleswig-Holstein

Beteiligungsfonds Mittelstand SH

Quellendatum: 22.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Beteiligungsfonds Mittelstand SH (BM SH)

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) stellen zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein Beteiligungskapital für Unternehmen sowie Existenzgründer in Schleswig-Holstein bereit.

Mitfinanziert werden Maßnahmen zur

  • Unternehmensgründung,
  • Unternehmenserweiterung und -festigung,
  • Unternehmensnachfolge sowie
  • Liquiditätserhöhung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründende,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • größere mittelständisch geprägte Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis EUR 500 Millionen pro Jahr

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung.

Die Höhe einer stillen Beteiligung beträgt zwischen EUR 50.000 und EUR 1,5 Millionen.

Offene Beteiligungen erfolgen bis maximal EUR 1,5 Millionen als Minderheitsbeteiligung, normalerweise bis zu 24,9 Prozent des Kapitals.

Die Dauer der Beteiligung beträgt für die stille Beteiligung 10 Jahre und für die offene Beteiligung 7 Jahre. Bei der stillen Beteiligung ist ab dem 6. Jahr eine ratierliche Tilgung möglich.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Eine Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH wird vor Antragstellung empfohlen.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Februar 2023.

Schlagwörter: Unternehmensnachfolge Unternehmensgründung Unternehmensfestigung Beteiligungskapital

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/beteiligungsfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Beteiligung
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Nachfolge

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99053290
tim.kortus@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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