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Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV SH 2026
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungKreis gleicht Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket aus
Antragsteller: Ein Kreis in Schleswig-Holstein, der als Aufgabenträger des ÖPNV zuständig ist, stellt den Antrag.
Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets fehlen im Busverkehr des Kreises Fahrgeldeinnahmen. Diese Kosten kann der Kreis nicht mehr decken.
Vorhaben: Der Kreis beantragt einen Ausgleich für die Kosten, die ihm durch Fahrgeldausfälle und geminderte Ausgleichszahlungen entstehen. Dazu nimmt er an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung teil und stellt die nötigen Daten bereit.
Förderung: Ausgeglichen werden Kosten aus Fahrgeldausfällen, der Minderung von Erstattungsleistungen nach dem SGB IX und der Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen zuwendungsfähigen Ausgaben von 100.000 Euro wären das bis zu 100.000 Euro. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Einnahmenansprüche aus der Einnahmeaufteilung muss der Kreis vollumfänglich geltend machen. Welche Ausgaben darüber hinaus nicht förderfähig sind, dazu nennt der Programmtext nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Verkehrsunternehmen, die im Gebiet des Kreises Busse betreiben, profitieren mittelbar, wenn der Aufgabenträger die Mindereinnahmen ausgeglichen bekommt und das Angebot gesichert bleibt.
Weg zum Antrag:
- An der bundesweiten Einnahmeaufteilung teilnehmen und die erforderlichen Daten bereitstellen
- Antrag formlos schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus richten
- Bescheid abwarten – das Ministerium entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des ÖPNV-Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts). (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Aufgabenträger gleicht Fahrgeldausfälle aus
Ein Zweckverband als Aufgabenträger des ÖPNV in Schleswig-Holstein beantragt einen Zuschuss zum Ausgleich von Fahrgeldausfällen, die seit Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag richtet sich formlos an das zuständige Ministerium.
Verkehrsunternehmen meldet geminderte Ausgleichszahlungen
Ein Verkehrsunternehmen im ÖPNV Schleswig-Holstein stellt fest, dass sich seine Ausgleichszahlungen seit der Einführung des Deutschlandtickets verringert haben. Es beantragt einen Zuschuss zum Ausgleich dieser Mindereinnahmen und nimmt dafür an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung teil. Die Förderung deckt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anstalt öffentlichen Rechts reicht Antrag ein
Eine Anstalt öffentlichen Rechts, die als Aufgabenträgerorganisation im ÖPNV Schleswig-Holsteins tätig ist, richtet einen formlosen Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Grund sind Minderungen der Erstattungsleistungen nach dem SGB IX seit Einführung des Deutschlandtickets. Voraussetzung ist die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung und die vollumfängliche Geltendmachung bestehender Einnahmenansprüche.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des ÖPNV-Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein,
- öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
Hinweise zum Verfahren
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Schleswig-Holstein (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2026)
vom: 03.12.2025
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
VII 4512 (Az.:642-202/2017-5643/2025-UV-65130/2025)
Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/billigkeitsleistung-deutschlandticket-oepnv-sh.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Voller Ausgleich (100 %) der Deutschlandticket-Mindereinnahmen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
- Unternehmensfinanzierung
- Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-0
poststelle@wimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/...
Weiterführende Links
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