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Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Quellendatum: 05.05.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?

  • Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
  • Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Binnenfischereibetrieb meldet Kormoranschäden

Ein Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein beantragt eine Ausgleichszahlung für Ertragsausfälle durch Kormoranfraß auf seinen Gewässern. Die Höhe richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche und wird als pauschaler Schadenswert pro Hektar berechnet. Möglich ist eine Ausgleichszahlung von bis zu 30.000 Euro pro Jahr.

Küstenfischerei auf der Inneren Schlei

Ein Betrieb der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Innere Schlei stellt einen Antrag wegen Ertragsausfällen durch Kormoranfraß. Die Bewilligungsstelle prüft die Fläche und errechnet den pauschalen Schadenswert. Die Ausgleichszahlung kann bis zu 30.000 Euro pro Jahr betragen.

Teichwirtschaft beantragt Ausgleich für Fraßschäden

Ein Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein beantragt eine Ausgleichszahlung für Ertragsausfälle durch Fraßschäden geschützter Wildtiere in seinen Teichwirtschaften. Die Höhe der Zahlung hängt von der bewirtschafteten Fläche ab. Für Teichwirtschaften sind bis zu 20.000 Euro pro Jahr möglich.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
    • Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
    • Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
    • Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.

Ablauf

  • Bitte stimmen Sie vor dem Absenden Ihres Antrages die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde ab. Nehmen Sie daher am besten vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Ausgleichszahlungen bei Prädatorenschäden und zur Antragstellung.
  • Anschließend beantragen Sie die Ausgleichszahlung schriftlich oder online.
  • Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Hinweise zum Verfahren

Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Binnenfischerei (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
    • Nachweis des Eigentums am Gewässer bzw. selbständigem Fischereirecht oder Nachweis eines von der oberen Fischereibehörde genehmigten Fischereipachtvertrags, aus dem sich die erwerbsfischereiliche Nutzfläche ergibt
    • Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder der Knappschaft Bahn/See
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirtin oder -wirt oder Fischwirtschaftsmeisterin oder -meister im Unternehmen
    • Nachweis, dass die Binnenfischerei im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
    • Hegeplan nach § 21 LFischG
    • Nachweis, dass den Aufzeichnungspflichten nach § 4 der Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung) nachgekommen wird
    • Statistiken zum Fischereiaufwand und zu den Fängen des Unternehmens in den letzten drei Jahren auf einem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage "Formular Fischereistatistik - (Binnenfischer)") für jedes vom Betrieb bewirtschaftete Gewässer.
  • Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Schleifischerei (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
    • Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Knappschaft Bahn/See sowie der BG Verkehr (Registrierung als Haupterwerbsfischerin oder -fischer bei der oberen Fischereibehörde ist erfolgt)
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirtin oder -wirt oder Fischwirtschaftsmeisterin oder -meister im Unternehmen
    • Nachweis, dass die Schleifischerei im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
    • Nachweis, dass den Aufzeichnungspflichten nach § 4 der Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung) nachgekommen wird.
    • Nachweis der Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei
    • Statistiken zum Fischereiaufwand und zu den Fängen des Unternehmens in den letzten drei Jahren auf einem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage „Formular Fischereistatistik (Schleifischer)“) für die Gewässer der Inneren Schlei.
  • Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Teichwirtschaft (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
    • Nachweis des Eigentums am Gewässer bzw. gültige Pachtverträge, aus denen sich die erwerbswirtschaftliche Nutzfläche ergibt
    • Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder der Knappschaft Bahn/See
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirt/in oder Fischwirtschaftsmeister/in im Unternehmen
    • Nachweis, dass die Teichwirtschaft im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
    • Nachweis der Meldungen des Betriebes im Rahmen der Erhebungen zum Agrarstatistikgesetz ("Aquakulturstatistik") der letzten drei Jahre
    • Detailangaben zu den bewirtschafteten Gewässern auf dem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage „Formular Fischereistatistik (Teichwirte)“).
  • Bitte beachten Sie:

    Sofern das antragstellende Unternehmen die oben genannten Voraussetzungen an die Sozialversicherungsmitgliedschaft und / oder an die berufliche Qualifikation nicht erfüllt, legt das Unternehmen einen Geschäftsplan vor, der den Erwerbscharakter belegt. Über die Anerkennung als Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie entscheidet die Bewilligungsbehörde auf der Grundlage einer auf Kosten des Antragstellers erstellten Fachstellungnahme der Landwirtschaftskammer.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften
vom: 29.03.2023
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Amtsbl SH 2023, 929

Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Fischereiwirtschaftlicher Schaden Binnenfischerei Teichwirtschaft Schleifischerei Ausgleichszahlungen fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere Billigkeitsleistung EMFAF Landesprogramm Fischerei und Aquakultur Kormoranfraß Kormoranschäden Ertragsausfälle in Teichwirtschaften Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei Fischerei Fischereisektor Erwerbsfischerei Erwerbs-Binnenfischerei Erwerbs-Teichwirtschaft Küstenfischerei

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/billigkeitsleistungen-fischerei-schaeden.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Unternehmensfinanzierung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen
Kennung
99400439017000, 99400439000000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. +49 4347 704-0
Fax +49 4347 704-116
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/llnl

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