Programme · Land · Schleswig-Holstein

Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte

Quellendatum: 23.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte
vom: 22.07.2024
Ministerpräsident – Staatskanzlei
Amtsbl SH 2024, 1193

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Digitaler Knotenpunkt Technologien Bildung Bürger

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/digitale-knotenpunkte-86430.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Digitalisierung
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-1857
digitaleknotenpunkte@stk.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/...

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