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Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Quellendatum: 23.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Schleswig-Holstein tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.

Eine Förderung können Sie erhalten für:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.
  • Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Kommune baut Ganztagsgrundschule aus

Eine Kommune in Schleswig-Holstein plant den Umbau und die Erweiterung einer Ganztagsgrundschule, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Sie beantragt einen Zuschuss für die Baumaßnahme sowie für die Ausstattung der neuen Räume. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Freier Träger richtet Hort neu ein

Ein freier Träger in Schleswig-Holstein saniert eine Tageseinrichtung, die als Hort für Grundschulkinder genutzt wird, und stattet die Räume für die Ganztagsbetreuung neu aus. Die Maßnahme geht über eine reine Instandhaltung hinaus und verbessert Qualität und Kapazität des Angebots. Ziel ist es, zusätzliche bedarfsgerechte Betreuungsplätze im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026 zu schaffen.

Schulnahes Betreuungsangebot wird neu gebaut

Ein öffentlicher Träger errichtet einen Neubau für ein schulnahes Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter. Für dieses Investitionsprojekt beantragt der Träger eine Förderung, da die Maßnahme nicht ausschließlich dem Schulunterricht dient. Eine Doppelförderung durch andere Bundes- oder Landesprogramme ist dabei ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wenden Sie sich vor Antragstellung an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle (siehe weiterführende Links). Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung sowie zum Verfahrensablauf.

Da Baumaßnahmen überwiegend genehmigungspflichtig sind, wenden Sie sich im Falle einer geplanten Baumaßnahme rechtzeitig an das örtlich zuständige Bauamt.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2

Weblink zur Verwaltungsvereinbarung

Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau), Ganztagsprogramm II
vom: 07.06.2024
zuletzt geändert am: 24.03.2026
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition Ganztagsschule Betreuungsangebot Ganztagsausbau Investitionsprogramm Ganztag Ganztagsfinanzhilfe

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ganztag-investitionsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16 – 22
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-0
Fax +49 431 988-5815
pressestelle@bimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/...

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