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HWT Energie und Klimaschutz

Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 24.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.

Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent.

Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.

Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von EUR 175.000 möglich.

Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Hochschule forscht mit Unternehmen zu Klimaschutz und kauft Messgerät

Antragsteller: Eine Professorin an einer Hochschule in Kiel stellt den Antrag; Kooperationspartner ist ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein.

Ausgangslage: Ein Unternehmen aus der Region hat eine praxisnahe Fragestellung zum Klimaschutz. Für die Forschung fehlt an der Hochschule ein spezielles Messgerät.

Vorhaben: Die Hochschule und das Unternehmen führen gemeinsam ein Projekt der angewandten Forschung zu Energie und Klimaschutz durch. Für das Projekt wird ein projektspezifisches Messgerät angeschafft, das über 10.000 Euro kostet.

Förderung: Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über 10.000 Euro kosten, gibt es einen Zuschuss von bis zu 100 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben für das Gerät von 50.000 Euro wären das bis zu 50.000 Euro. Sach- und Personalausgaben werden grundsätzlich mit bis zu 80 % gefördert. Die Gesamtförderung ist auf höchstens 175.000 Euro begrenzt.

Eigenanteil: Nicht gefördert werden Firmenförderung, Produktentwicklung und Auftragsforschung.

Was ein Betrieb davon hat: Das Unternehmen erhält als Kooperationspartner Zugang zu Forschungsergebnissen für eine für die Wirtschaft relevante Fragestellung.

Weg zum Antrag:

  1. Projekt mit dem Kooperationspartner planen
  2. Antrag zum im Internet bekanntgegebenen Stichtag an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) richten
  3. Bescheid abwarten – die EKSH entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Hochschule erforscht Klimaschutzfrage mit Unternehmen

Ein Professor einer Hochschule in Schleswig-Holstein beantragt ein Projekt zu einer Fragestellung des Fachgebietes Energie und Klimaschutz. Das Projekt wird gemeinsam mit einem Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein durchgeführt. Gefördert werden grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Sach- und Personalausgaben, die Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro möglich.

Kooperation mit jungem Unternehmen erhält höheren Satz

Eine Hochschulmitarbeiterin mit selbstständiger Forschung plant ein Kooperationsprojekt mit einem jungen Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Für diese Kooperation sind bis zu 95 Prozent der Sach- und Personalausgaben förderfähig. Über die Bewilligung entscheidet die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH.

Geräteinvestition im Rahmen des Projekts

Ein antragsberechtigtes Hochschulmitglied plant im Rahmen eines Klimaschutzprojekts die Anschaffung eines Geräts mit Kosten über 10.000 Euro. Für solche projektspezifischen Investitionen sind bis zu 100 Prozent förderfähig. Nicht gefördert werden dagegen Firmenförderung sowie Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.
  • Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.
  • Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.
  • Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.
  • Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Antragsverfahren

Bekanntmachung der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) vom 4. Dezember 2023; Informationen der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH), Stand März 2024.

Rechtsgrundlage

EKSH-Förderprogramm „HWT Energie und Klimaschutz“ für die Hochschulen in Schleswig-Holstein

[vom 4. Dezember 2023]

1 Ziele

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) legt für das Fachgebiet Energie und Klimaschutz ein Förderprogramm für angewandte Forschung und Entwicklung und zur Unterstützung des Wissenstransfers aus den Hochschulen des Landes auf („HWT Energie und Klimaschutz“). Aus diesem Programm können Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Pilotprojekte) gefördert werden. Die Projekte sollen möglichst in Kooperation mit Unternehmen (zu Kooperationspartnern siehe unten) durchgeführt werden, die sich an den Kosten des Projekts in angemessenem Umfang beteiligen sollen.

Zum Fachgebiet Energie und Klimaschutz (siehe hierzu das längerfristige Arbeitsprogramm „Ziele und Schwerpunkte der EKSH“) gehören insbesondere Fragestellungen wie

  • Energieproduktion und Klimaschutz
  • Energieverbrauch und Energieeffizienz
  • Energieversorgung und Energiewirtschaft

Erkenntnisse, die mit Projekten aus dem Programm gewonnen werden, sind öffentliches Wissen und können in Abstimmung mit den Projektnehmern von der EKSH veröffentlicht werden. Mit dem geförderten HWT-Projekt darf kein Gewinn erzielt und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt werden.

2 Antragsteller

Anträge können von allen Professorinnen und Professoren sowie sonstigen mit selbstständiger Forschung betrauten Hochschulmitgliedern der Hochschulen des Landes gestellt werden. Antragsteller können zu einer gemeinsamen Fragestellung, die sie interdisziplinär bearbeiten wollen, auch gemeinsam einen HWT-Förderantrag stellen („kumuliertes HWT-Projekt“). Die Anträge bedürfen der Zustimmung der Hochschule und sind über das Präsidium an die EKSH zu richten. Zuwendungsempfängerin ist die Hochschule.

3 Förderbedingungen

In dem Projekt sollen für das Land und seine Wirtschaft relevante Fragestellungen in Kooperation von Hochschule und Unternehmen bearbeitet werden. Die geplante Zusammenarbeit ist bei der Antragstellung durch eine Kooperationserklärung nachzuweisen.

Der Kooperationspartner soll seinen Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben. Kooperationspartner können alle unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen sein, ebenso Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbände, Institutionen oder Kommunen. Pilotprojekte zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis können nur in Schleswig-Holstein gefördert werden.

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.

Die Rechte an Ergebnissen des Projekts liegen bei der Hochschule. Bei Verwertungen und Veröffentlichungen sind die Interessen des Kooperationspartners angemessen zu berücksichtigen.

Die Förderung orientiert sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Sinne von § 107 des Landesverwaltungsgesetzes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Anteilsfinanzierung gewährt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

4 Förderfähige Ausgaben

Personal- und Sachausgaben können grundsätzlich mit 80 Prozent gefördert werden, 20 Prozent sind vom Kooperationspartner oder Dritten aufzubringen. Bei kleinen Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 90 Prozent. Sind junge Unternehmen Kooperationspartner (Gründung nicht älter als fünf Jahre), kann die EKSH-Förderung bis zu 95 Prozent betragen.

Bei Antragstellerinnen oder Antragstellern, deren Erstberufung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, kann die Förderung ebenfalls bis zu 95 Prozent der Personal- und Sachkosten betragen.
Ausgaben für projektspezifische Investitionen für Geräte (Kosten über 10.000 EUR) können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die geförderten Geräte gehen in das Eigentum der Hochschule über.

Als Kosten für Projektmanagement und -abwicklung können 10 Prozent der Fördersumme (nicht Projekt-Gesamtkosten!) für anerkannte Personal-, Sach- und Investitionsausgaben (Overheadkosten) anerkannt werden.

Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt maximal 175.000 EUR.

5 Antragstellung und Projektauswahl

HWT-Projektanträge können schriftlich zu in der Regel einem Stichtag im Jahr bei der EKSH eingereicht werden. Die genauen Termine werden auf http://www.eksh.org veröffentlicht. Dort steht auch ein Antragsformular zur Verfügung.

Die Anträge werden in einer Jury vergleichend bewertet, in der neben Vertreterinnen und Vertretern der EKSH und ihrer Gesellschafter mehrheitlich Experten aus Wissenschaft und Praxis vertreten sind. Die Jury kann fachlich-gutachterliche Stellungnahmen von externen Sachverständigen einholen.

Auswahlkriterien sind insbesondere die fachlich-wissenschaftliche Qualität des geplanten Projektes, die Höhe der angestrebten Innovation und die Relevanz für Klimaschutz und Energie in Schleswig-Holstein.

6 Antragsvoraussetzungen

Der Antrag soll Informationen enthalten zu

  • Einschlägige Qualifikation und Erfahrungen der/s Antragstellerin/Antragstellers
  • Name und Kurzbeschreibung des Kooperationspartners sowie eine Kooperationsvereinbarung für das Projekt
  • Beschreibung des Projekts (Stand der Technik, Zielsetzung, wissenschaftlich-technologische Bewertung, betriebliche Innovation, Relevanz für Schleswig-Holstein)
  • Projektlaufzeit, Arbeitsplan und Meilensteine
  • Kosten und Finanzierungsplan nach Kalenderjahren und aufgegliedert in Investitionen, Personalkosten, Sachkosten, Projektmanagement sowie Mittel der Kofinanzierung
  • Zusage des Kooperationspartners über die finanzielle Beteiligung
  • Informationen über bestehende Beziehungen der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Kooperationspartner (gesellschaftsrechtliche Beteiligung, Beratungsverträge) und über bestehende wissenschaftlich-technische Kooperationen

Es erfolgt keine Firmenförderung, keine Förderung einer Produktentwicklung oder von Auftragsforschung. Fördermittel aus dem Programm dürfen nicht an die Kooperationspartner weitergegeben werden.

7 Bewilligung, Abwicklung der Zuwendung

Die Geschäftsführung der EKSH entscheidet auf der Basis der Empfehlungen der Jury.

Die Zuwendungen werden auf Anforderung und nach Bedarf zur alsbaldigen Verwendung in der Regel in vierteljährlichen Abschlagszahlungen gewährt.

Die EKSH behält sich vor, die Zahlung einer Restsumme von 10 Prozent des Zuwendungsbetrags von der Vorlage des Verwendungsnachweises abhängig zu machen.

8 Pflichten der Projektleitung

Die Projektleitung hat dafür Sorge zu tragen, das bei allen Präsentationen und Veröffentlichungen zum Projekt und zu den Ergebnissen des Projektes auf die finanzielle Unterstützung durch die EKSH hingewiesen wird.

Die Projektleitung hat spätestens sechs Monate nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorzulegen. Dieser ist über das Präsidium der Hochschule an die EKSH zu richten.

Es empfiehlt sich, das Vorhaben vor Antragstellung mit der EKSH zu besprechen.

Ansprechpartner:

Dr. Thies R. Popp
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Boschstraße 1, 24118 Kiel
Tel. 0431 363036-30
E-Mail: popp@eksh.org

Schlagwörter: Hochschule Forschung Energie Klimaschutz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/hwt-energie-klimaschutz-sh.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %

„Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Personal/Sachausgaben grundsätzlich 80 %, mit kleinen/jungen Partnern 90–95 %, Geräte über 10.000 EUR bis 100 %.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Forschung und Innovation
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)
Boschstraße 1
24118 Kiel
Tel. 0431 9805800
Fax 0431 9805888
info@eksh.org
www.eksh.org/

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