Programme · Land · Schleswig-Holstein

IB.SH Agrargarantie

Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

IB.SH Agrargarantie

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) besichert Investitionsvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.

Gefördert werden

  • Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen sowie
  • Neugeschäfte und Bestandübernahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Schleswig-Holstein,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die privilegierte Biomasseanlagen betreiben.

Voraussetzungen

Die Beteiligung an bestehenden Krediten ist nur möglich, sofern das Unternehmen mindestens die letzten 3 Jahre als ein gesundes Unternehmen betreut wurde.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers müssen intakt sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallgarantie für ein neues bei der Hausbank aufgenommenes Darlehen.

Der Umfang der Garantie beträgt bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch maximal EUR 1 Million.

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand September 2023.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-agrargarantie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)

„Der Umfang der Garantie beträgt bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch maximal EUR 1 Million.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Garantie
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Einzelbetriebliche Förderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99050
Fax 0431 99053383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

Weiterführende Links

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