Programme · Land · Schleswig-Holstein

IB.SH Breitband

Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.

Rechtsgrundlage

IB.SH Breitband

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die landesweite Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.

Gefördert wird der Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Schleswig-Holstein.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände,
  • Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Finanzinstitute.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,
  • für neugegründete Breitbandzweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Investitionskosten,

jedoch höchstens EUR 30 Millionen je Vorhaben.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.

Schlagwörter: Internetanschluss Internet Netzausbau Breitbandförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-breitband.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99050
Fax 0431 99053383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

Weiterführende Links

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