Programme · Land · Schleswig-Holstein
IB.SH Breitband
Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.
Rechtsgrundlage
IB.SH Breitband
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die landesweite Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Gefördert wird der Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände,
- Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, sowie
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Finanzinstitute.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,
- für neugegründete Breitbandzweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der Investitionskosten,
jedoch höchstens EUR 30 Millionen je Vorhaben.
Antragsverfahren
Anträge sind formlos an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.
Schlagwörter: Internetanschluss Internet Netzausbau Breitbandförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-breitband.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Kommune; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99050
Fax 0431 99053383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.