Programme · Land · Schleswig-Holstein
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus
Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Mai 2023.
Rechtsgrundlage
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen.
Gefördert werden Erstinvestitionen in den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (einschließlich Anschluss von Mobilfunkmasten).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben.
Die Investitionskosten müssen mindestens EUR 125.000 betragen.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Schlagwörter: Internet Internetanschluss Netzausbau Breitbandförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-breitband-foerderdarlehen-unternehmen-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Darlehen)
„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Infrastruktur
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99050
Fax 0431 99053383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.