Programme · Land · Schleswig-Holstein

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus

Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Mai 2023.

Rechtsgrundlage

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus

Ziel und Gegenstand

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen.

Gefördert werden Erstinvestitionen in den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (einschließlich Anschluss von Mobilfunkmasten).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.

Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben.

Die Investitionskosten müssen mindestens EUR 125.000 betragen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schlagwörter: Internet Internetanschluss Netzausbau Breitbandförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-breitband-foerderdarlehen-unternehmen-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Darlehen)

„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99050
Fax 0431 99053383
info@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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