Programme · Land · Schleswig-Holstein
IB.SH Immo Effizienzhaus
Quellendatum: 13.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 40 %, also höchstens 20.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
IB.SH Immo Effizienzhaus
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Neubau und den Kauf von selbst genutzten Immobilien in Schleswig-Holstein, die energetische Mindeststandards einhalten.
Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Voraussetzungen
Die Antragstellenden sind Eigentümer der fördernden Immobilie und nutzen sie selbst.
Beim Neubau oder Neubaukauf muss die Immobilie bei Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die Werte des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 Prozent unterschreiten.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss diese mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhalten.
Beim Kauf mit Modernisierung einer Immobilie muss diese innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust den Standard EffizienzhausSH 100 erreicht.
Die Antragstellenden müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung erbringen.
Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.
Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Darlehenshöhe beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal EUR 150.000.
Das Darlehen kann um EUR 50.000 auf insgesamt bis zu EUR 200.000 aufgestockt werden, wenn entweder mindestens der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 erreicht wird oder ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt.
Der Zinssatz wird für 15 Jahre festgeschrieben.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu stellen.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Juni 2023; Pressemitteilung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vom 12. Juni 2023.
Wichtige Hinweise
Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Schlagwörter: Immobilienfinanzierung Neubau Kauf Bestandsgebäude Energiestandard Zusatzdarlehen Wohneigentum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-immo-effizienzhaus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 40 % (Darlehen)
„Die Darlehenshöhe beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal EUR 150.000.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 99050
immobilien@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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