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IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft

Quellendatum: 23.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen.

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen von Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Rationalisierungsmaßnahmen, energetischen Projekten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie außenwirtschaftlichen Aktivitäten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.

Voraussetzungen

Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank.

Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.

Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen.

Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert.

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) entsprechen.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 250.000 betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Antragsverfahren

Anträge sind formlos über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Vor Antragsstellung wird eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der Investitionsbank empfohlen.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.

Schlagwörter: Investitionen Ersatzmaßnahmen Erweiterung Rationalisierung energetische Projekte Außenwirtschaft FuE

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-investition-wirtschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. 0431 99053365
Fax 0431 990563365
foerderlotse@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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