Programme · Land · Schleswig-Holstein

IB.SH Mikrokredit

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Quellendatum: 24.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Existenzgründerin beantragt Mikrokredit für Investitionen

Eine Existenzgründerin in Kiel plant die Aufnahme einer Vollerwerbstätigkeit und beantragt den IB.SH Mikrokredit. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Bestehende Bankverbindlichkeiten dürfen mit dem Darlehen nicht abgelöst werden.

Kleinunternehmen festigt sich nach Übernahme

Ein Kleinstunternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern in Lübeck hat vor weniger als 5 Jahren ein bestehendes Unternehmen übernommen und stellt einen Antrag zur Festigung des Vorhabens. Die kaufmännische und fachliche Qualifikation der Antragstellenden liegt vor, unerledigte Negativmerkmale der Schufa bestehen nicht. Der IB.SH Mikrokredit kann je Vorhaben zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird.

Gründer plant Betriebsmittelfinanzierung

Ein Gründer in Flensburg benötigt Mittel für Investitionen und Betriebsmittel und beantragt den IB.SH Mikrokredit. Das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für die Existenzgründung darf insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt bei ihm noch nicht lange zurück, die Vollerwerbstätigkeit soll spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ausgeübt werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
  • Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
  • Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
  • Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
  • Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Ablauf

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit geführt werden.

Nach dem Beratungstermin sind Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) empfiehlt, sich vor Antragstellung über generelle Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten kostenlos durch die Förderlosten beraten zu lassen.

Unterlagen

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Rechtsgrundlage

Produktinformation IB.SH Mikrokredit
Stand: 04/2026
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Unternehmensgründung Konsolidierung Unternehmensübernahme Unternehmensnachfolge

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-mikrokredit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
Unternehmensalter
1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; jünger als 1 Jahr
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 99053365
foerderlotse@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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