Programme · Land · Schleswig-Holstein
IB.SH WEGfinanz
Quellendatum: 23.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Februar 2022.
Rechtsgrundlage
IB.SH WEGfinanz
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert unter Einbeziehung von Mitteln der KfW Bankengruppe Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGen).
Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.
Antragsberechtigte
Gefördert werden private Wohnungseigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Voraussetzungen
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss in einer Eigentümerversammlung eine Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der IB.SH beschließen.
Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.
Die interessierten Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung bevollmächtigen.
In den letzten drei Jahren dürfen keine Hausgeldrückstände bestanden haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Darlehenssumme kann EUR 5.000 bis EUR 35.000 betragen.
Antragsverfahren
Anträge sind durch die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Schlagwörter: Wohnungsbau Sanierung Modernisierung Eigentümergemeinschaft
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-wegfinanz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 99050
immobilien@ib-sh.de
www.ib-sh.de/
Weiterführende Links
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