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Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.

Quellendatum: 03.11.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 40 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Bei 2.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 800 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 1.500 € pro Antragsteller oder Antragstellerin.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Erwerbstätige beantragt Zuschuss zur Weiterbildung

Eine Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Kiel möchte ihr berufliches Qualifikationsprofil durch eine Weiterbildung weiterentwickeln und beantragt dafür den Weiterbildungsbonus. Gefördert wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Kalenderjahr. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben.

Beschäftigter in Lübeck plant Fachseminar

Ein Beschäftigter in einem Arbeitsverhältnis in Lübeck plant eine berufsbezogene Fortbildung, die mindestens 16 Zeitstunden umfasst und seinem beruflichen Fortkommen dient. Er stellt den Antrag auf den Weiterbildungsbonus, wobei die Entscheidung über die Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle liegt. Sein Arbeitgeber übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Abgrenzung: Sprachkurs nicht förderfähig

Ein Erwerbstätiger in Schleswig-Holstein möchte einen Sprachkurs über den Weiterbildungsbonus fördern lassen. Da die Weiterbildung laut Programmtext nicht dem Erlernen oder Erwerb von Sprachen dienen darf, ist dieser Kurs nicht förderfähig. Er müsste stattdessen eine Weiterbildung wählen, die seinem beruflichen Fortkommen oder der Weiterentwicklung seines Qualifikationsprofils dient.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
  • Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
  • Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
  • Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
  • Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
  • Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.
  • Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
  • Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
  • Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
  • Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).

Ablauf

Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie online oder schriftlich beantragen. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten: 

  • Sie stellen Ihren Antrag unter Nutzung Ihres Servicekontos Plus, für dessen Einrichtung Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises benötigen, über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen ein Weiterbildungsbonus bewilligt werden kann.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder erteilt aufgrund des kurzfristigen Beginns der Weiterbildung zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Weiterbildung begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Falle einer Förderzusage nach Beendigung der Weiterbildung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen möchten: 

  • Sie reichen das zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, auf der Webseite der IB.SH veröffentlichte Antragsformular mit eigenhändiger Originalunterschrift per Post ein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag
  • Anlage „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Arbeitnehmenden (vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin auszufüllen)
  • Anlage “Formular für Weiterbildungsträger? (vom Weiterbildungsträger auszufüllen)
  • Gegebenenfalls Anlage zum Antrag für minderjährige und betreute Antragstellende

Hinweise zum Verfahren

Antragsfrist: 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 15 Werktage.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Fortbildung Weiterbildung berufliche Bildung Seminarkosten Kompetenzentwicklung lebenslanges Lernen Erwerbstätige Fachkräftemangel Fachkräftesicherung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/landesprogramm-arbeit-weiterbildungsbonus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 40 % (Zuschuss)

„Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Arbeitnehmern

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5 – 6
24143 Kiel
Tel. +49 431 9905-2222
Fax +49 431 9905-3383
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de/

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