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Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.

Quellendatum: 14.10.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung (unter anderem Ausbaggerung einschließlich Abtransport an eine genehmigte Verbringstelle, Eggung, Wasserinjektionsverfahren) im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.

Die Förderung dient dem Erhalt der Befahrbarkeit für gewerbliche Häfen und betrieblich erforderliche Anleger in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe westlich der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.

Die Förderung dient ebenfalls dem Erhalt der Befahrbarkeit für Sportboothäfen in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Neufelder Fleth, Braake, Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Zuwendungsempfänger sind einzelne oder mehrere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die förderfähige gewerbliche Häfen, betrieblich erforderliche Anleger und/oder Sportboothäfen im Geltungsbereich des Landesrechts betreiben oder die Unterhaltungslast für diese Anlagen im Geltungsbereich des Landesrechts tragen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gewerblicher Hafenbetreiber lässt Sediment beseitigen

Ein gewerblicher Hafenbetrieb in List auf Sylt beantragt eine Zuwendung für die Ausbaggerung von Sediment einschließlich Abtransport an eine genehmigte Verbringstelle. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Befahrbarkeit des Hafens, der von Verschlickung und Versandung betroffen ist. Über die tatsächliche Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle.

Sportboothafen an der Unterelbe beantragt Unterhaltung

Ein Sportboothafenbetreiber mit Sitz in Wedel im Kreis Pinneberg lässt seinen von Verschlickung betroffenen Hafen mittels Wasserinjektionsverfahren räumen. Die Zuwendung wird beantragt, um die Befahrbarkeit des Sportboothafens in der tidebetroffenen Unterelbe zu sichern.

Kommune trägt Unterhaltungslast für Anleger

Eine Kommune, die die Unterhaltungslast für einen betrieblich erforderlichen Anleger am Wattenmeer der Nordseeküste trägt, beantragt Mittel für eine Eggung zur Sediment-Beseitigung. Ziel ist der Erhalt der Befahrbarkeit des Anlegers, der von Versandung betroffen ist.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Zuwendungsempfängerinnen beziehungsweise Zuwendungsempfänger sind einzelne oder mehrere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die förderfähige gewerbliche Häfen, betrieblich erforderliche Anleger und/oder Sportboothäfen im Geltungsbereich des Landesrechts betreiben oder die Unterhaltungslast für diese Anlagen im Geltungsbereich des Landesrechts tragen. Zuwendungsfähig sind Hafenbetreiber beziehungsweise Sportboothafenbetreiber mit Sitz im Land Schleswig-Holstein. Sportboothafenbetreiber mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein sind antragsberechtigt, wenn sich deren Sportboothafen, in dem die Fördermaßnahme umgesetzt werden soll, in Schleswig-Holstein befindet.

Ablauf

Der Musterantrag ist beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eingestellt (siehe weiterführende Links). Der LKN ist Bewilligungsstelle.

Hinweise zum Verfahren

Nur bis zum 31.07.2026 bei der Bewilligungsstelle eingereichte vollständige Anträge können in der Laufzeit der aktuellen Richtlinie berücksichtigt werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Unterlagen zum Ort und Umfang der geplanten Maßnahme etc. sind über den Musterantrag einzureichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswigholsteinischen Bereich der Nordsee
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
vom: 27.06.2024
Az. VII 442
Gl.Nr. 6604.17
Amtsbl. Schl.-H. 2024 Nr. 34, S. 1228
Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.02.2025 (Amtsbl. Schl.-H. Nummer 2025/102)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Sediment Verschlickung Häfen Entfernung Beseitigung Sportboot Sportboothäfen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/sedimentbeseitigung-sh-86735.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Regionalförderung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-0
poststelle@wimi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/...

Weiterführende Links

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