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Förderung nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2026)

Quellendatum: 16.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2026)
vom: 28.11.2025
in der Fassung vom: 01.01.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Amtsbl. Schleswig-Holstein 2025 Nr. 446

Weblink zu den Richtlinien

Schlagwörter: Städtebau Innenentwicklung lebendige Zentren sozialer Zusammenhalt nachhaltige Erneuerung Attraktivität Ortsteilzentren

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/staedtebaufoerderung-sh.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Infrastruktur; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Städtebau und Stadterneuerung
Städtebau und Stadterneuerung
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau; Städtebaulicher Denkmalschutz

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-0
Fax +49 431 988-6143231
IV51Postfach@im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/...

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