Programme · Land · Schleswig-Holstein
Förderung nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2026)
Quellendatum: 16.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2026)
vom: 28.11.2025
in der Fassung vom: 01.01.2026
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Amtsbl. Schleswig-Holstein 2025 Nr. 446
Schlagwörter: Städtebau Innenentwicklung lebendige Zentren sozialer Zusammenhalt nachhaltige Erneuerung Attraktivität Ortsteilzentren
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/staedtebaufoerderung-sh.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Infrastruktur; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Städtebau und Stadterneuerung
- Städtebau und Stadterneuerung
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau; Städtebaulicher Denkmalschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel. +49 431 988-0
Fax +49 431 988-6143231
IV51Postfach@im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/...
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.