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Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
- den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
- die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Bildungsträger modernisiert überbetriebliche Berufsbildungsstätte
Ein Bildungsträger in Schleswig-Holstein plant den Umbau und die Substanzverbesserung seiner überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, um die Ausstattung an den technischen Standard anzupassen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, den restlichen Anteil muss der Träger als Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufbringen. Für die Ausstattungsinvestitionen gilt eine Bindungsfrist von grundsätzlich 5 Jahren.
Verband errichtet neue Berufsbildungsstätte
Ein gemeinnütziger Verband, der Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte ist, beantragt einen Zuschuss zur Errichtung eines Neubaus mit Ausstattung in Kiel. Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bindungsfrist bei Bauinvestitionen liegt grundsätzlich bei 25 Jahren. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Öffentliche Einrichtung baut Kompetenzzentrum aus
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Trägerin einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte plant deren Weiterentwicklung zu einem Kompetenzzentrum. Für den Erweiterungsbau und die zugehörige Ausstattung kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden, wobei mindestens 25 Prozent als Eigenmittel einzubringen sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:
- bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
- bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
- bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur investiven Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
vom: 20.02.2025
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsbl. SH 2025 Nr. 100
Schlagwörter: Berufsbildungsstätten Ausbildung Weiterbildung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel. +49 431 988-9705
Fax +49 431 988 640-9830
poststelle@shibb.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/SHIBB
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