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Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
  • den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
  • die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
  • die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Bildungsträger modernisiert überbetriebliche Berufsbildungsstätte

Ein Bildungsträger in Schleswig-Holstein plant den Umbau und die Substanzverbesserung seiner überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, um die Ausstattung an den technischen Standard anzupassen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, den restlichen Anteil muss der Träger als Eigenmittel von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufbringen. Für die Ausstattungsinvestitionen gilt eine Bindungsfrist von grundsätzlich 5 Jahren.

Verband errichtet neue Berufsbildungsstätte

Ein gemeinnütziger Verband, der Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte ist, beantragt einen Zuschuss zur Errichtung eines Neubaus mit Ausstattung in Kiel. Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bindungsfrist bei Bauinvestitionen liegt grundsätzlich bei 25 Jahren. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Öffentliche Einrichtung baut Kompetenzzentrum aus

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Trägerin einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte plant deren Weiterentwicklung zu einem Kompetenzzentrum. Für den Erweiterungsbau und die zugehörige Ausstattung kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden, wobei mindestens 25 Prozent als Eigenmittel einzubringen sind.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,

die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:

  • bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
  • bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
  • bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur investiven Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
vom: 20.02.2025
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsbl. SH 2025 Nr. 100

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Berufsbildungsstätten Ausbildung Weiterbildung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ebene
Land (Schleswig-Holstein)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel. +49 431 988-9705
Fax +49 431 988 640-9830
poststelle@shibb.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/SHIBB

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