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Förderung von zukunftsweisenden Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung
Wenn Sie innovative ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 20.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei innovativen ausbildungspolitischen Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung.
Sie bekommen die Förderung für:
- innovative Modellprojekte zur Erprobung neuer ausbildungspolitischer Ansätze oder zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung,
- Projekte zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft,
- Projekte, die eine Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen und Asylsuchenden in den schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkt anstreben,
- Projekte, die die Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten effizienter gestalten,
- Projekte zur Attraktivitätssteigerung von MINT-Berufen oder zur Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,
- Projekte, die die Entwicklung der Digitalisierung in der dualen Ausbildung untersuchen, begleiten und unterstützen,
- Projekte zur Gewinnung von jungen Menschen, die ihr Studium abbrechen wollen beziehungsweise bereits abgebrochen haben, für die duale Berufsausbildung,
- Projekte, mit denen auf aktuelle Entwicklungen des schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkts reagiert wird beziehungsweise an denen ein besonderes ausbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.
In besonderen Fällen können Sie die Förderung auch für Ausbildungsberufe bekommen, die in vollzeitschulischen Bildungseinrichtungen gelehrt werden (Beispiel: Pflege- und Gesundheitsberufe) oder aus anderen Gründen nicht der dualen Ausbildung zuzuordnen sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungGemeinnütziger Verein in Lübeck verknüpft Schulen mit Ausbildungsbetrieben
Antragsteller: Ein gemeinnütziger, rechtsfähiger Verein aus Lübeck stellt den Antrag.
Ausgangslage: In der Region bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt, während viele Jugendliche ohne klare Berufsvorstellung die Schule verlassen.
Vorhaben: Der Verein baut ein Projekt zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft auf. Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung lernen Ausbildungsberufe in Betrieben kennen, besonders MINT-Berufe und Mangelberufe.
Förderung: Gefördert werden Projekte zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft als Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, für höchstens 3 Jahre. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro wären das bis zu 45.000 Euro.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt der Verein 5.000 Euro selbst. Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen muss er vorrangig nutzen.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Ausbildungsbetrieb kann als Partner mitmachen, Jugendliche im Betrieb kennenlernen und so leichter Auszubildende gewinnen.
Weg zum Antrag:
- Bedingungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären
- Anerkennungsbescheid des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit beilegen, bei Trägerkooperationen die Kooperationsvereinbarung
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind – außerhalb der Landesverwaltung ?. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Schleswig-Holstein.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind – außerhalb der Landesverwaltung ?
- Körperschaften des öffentlichen Rechtes,
- rechtsfähige Vereine,
- im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie
- Unternehmen, die dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen sind.
Kooperationen von Trägern sind möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene normalerweise unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Als privatrechtlich organisierter Träger müssen Sie grundsätzlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein. Sie müssen einen entsprechenden Anerkennungsbescheid Ihres Finanzamts vorlegen.
- Sie müssen die geförderte Ausstattungsgegenstände inventarisieren und dürfen sie nur für die im Antrag festgelegten Maßnahmen verwenden.
- Als Trägerkooperation müssen Sie eine gültige Kooperationsvereinbarung vorlegen.
- Sie leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Sie müssen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen vorrangig in Anspruch nehmen.
Ablauf
Richten Sie Ihren formlosen Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Förderung von zukunftsweisenden Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung
vom: 24.02.2026
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsbl. Schl.-H. Nr. 2026/77
Änderung der Richtlinie über die Förderung von zukunftsweisenden Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung
vom: 24.07.2026
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Amtsbl. Schl.-H. Nr. 2026/282
Schlagwörter: Duale Ausbildung Berufsausbildung Jugendliche Studienabbrecher Modellprojekte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/zukunftsweisende-projekte-duale-ausbildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 90 % für alle Projektarten.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ebene
- Land (Schleswig-Holstein)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel. +49 431 988-9705
Fax +49 431 988 640-9830
poststelle@shibb.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/SHIBB
Weiterführende Links
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