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Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Quellendatum: 27.06.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei. Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden. Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Aquakulturunternehmen investiert in Anlage

Ein Aquakulturunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen beantragt eine Förderung für produktive Investitionen in der Aquakultur. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Teichwirtschaftsbetrieb erbringt Umweltleistungen

Ein bestehender Fischzuchtbetrieb in Thüringen beantragt eine Förderung für Teichwirtschaft und Umweltleistungen. Damit soll der Fischereisektor im ländlichen Raum gestärkt werden.

Fischwirtschaftsbetrieb baut Verarbeitung aus

Ein Unternehmen der Fischwirtschaft mit Sitz in Thüringen beantragt eine Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Das Unternehmen verarbeitet Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur und will damit die regionale Wertschöpfungskette stärken.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

  • Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
  • Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
  • Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was kann gefördert werden?

  • Produktive Investitionen in der Aquakultur
  • Teichwirtschaft und Umweltleistungen
  • Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Ablauf

Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.

Hinweise zum Verfahren

Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
vom: 07.07.2021
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union

Weblink zur Verordnung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen
vom: 11.09.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
ThürStAnz 2024, S. 1499

Sie können Ihren Antrag grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Fischerei Unternehmen, Förderung, Fischerei Förderung, Zuwendung, Fischerei, Fischwirtschaft, Fischereiförderung, Fischerei Förderung Thüringen, Aquakultur, EU-Förderung, Fischereibetriebe, Förderung für Fischerei, Zuwendung beantragen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/aquakultur-fischwirtschaft-thuerfrl-emfaf-865173.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Umwelt- und Naturschutz
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Betriebliche und private Investitionen; Forschung und Innovation
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Kennung
99400005017000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Forstamt Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Tel. +49 36782 658-5
Fax +49 36782 658-47
forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
www.thueringenforst.de/forstamt-frauenwald

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