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Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)

Wenn Sie die Gründung oder Festigung eines Unternehmens planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Quellendatum: 11.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis, indem sie typisch stille oder direkte Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital) übernimmt.

Sie erhalten die Förderung bei

  • Gründung eines Unternehmens für die Übernahme eines Betriebs, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitionen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten oder
  • Festigung eines bestehenden Unternehmens für Investitionen, Modernisierungen, Rationalisierungen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten, Franchise-Finanzierungen, Unternehmensnachfolgen.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen EUR 50.000 und EUR 1,25 Millionen (in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu EUR 300.000 pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25 Prozent bleiben.

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Existenzgründer übernimmt bestehenden Betrieb

Ein Existenzgründer in Erfurt plant die Übernahme eines Handwerksbetriebs und benötigt zusätzliches haftendes Eigenkapital. Die MBG Thüringen prüft eine stille Beteiligung zwischen 50.000 und 1,25 Millionen Euro bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Mittelständisches Unternehmen finanziert Modernisierung

Ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Jena will seine Betriebsstätte modernisieren und rationalisieren. Da der Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, kommt eine offene Beteiligung von bis zu 300.000 Euro in Frage, wobei der Anteil am gezeichneten Kapital unter 25 Prozent bleiben muss. Über die Beteiligung entscheidet die MBG Thüringen nach Prüfung des Unternehmenskonzepts.

Unternehmensnachfolge in Thüringen absichern

Ein Handelsunternehmen in Gera steht vor einer Unternehmensnachfolge und sucht eine Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die MBG Thüringen kann hierfür eine stille Beteiligung übernehmen, sofern der Investitionsort in Thüringen liegt und eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung durch fachliche und kaufmännische Kompetenz erwartet werden kann. Landwirtschaftliche Produktion ist von der Förderung ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Förderungsfähig sind Unternehmen aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).

Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.

Durch Ihre fachliche und kaufmännische Kompetenz muss eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung erwartet werden können.

Ihr Unternehmenskonzept muss überzeugend sein.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Antragsverfahren

Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH, Stand Januar 2018.

Rechtsgrundlage

Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG Thüringen)

aktualisiert im Januar 2018,
Änderungen vorbehalten

Ziel

Verbreiterung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in Thüringen mit Beteiligungskapital.

Beteiligungsarten:

  • Typisch stille Beteiligungen (Anm.: Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und bedeuten keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.)

  • Offene Minderheitsbeteiligungen << 25% am gezeichneten Kapital

Verwendungszweck:

Die Beteiligung dient der anteiligen Finanzierung des Auf- und Ausbaus sowie der Sicherung wettbewerbsfähiger selbständiger Unternehmen. Die Erweiterung der Eigenkapitalbasis soll die langfristige Finanzierung folgender Vorhaben ermöglichen:

  • Gründungen von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO,

  • Festigungen bestehender Unternehmen, insbesondere:

    • Investitionen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit, Expansion oder Rationalisierung (einschließlich angemessener Warenlageraufstockungen),

    • Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen,

    • Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen ist möglich. Der Beteiligungsantrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung dienen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.

Beteiligungsnehmer:

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Rechtsformen):

  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen), der in der Regel 50 Mio. EUR p.a. nicht übersteigt.

In Ausnahmefällen können auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR (einschließlich verbundener Unternehmen) durch Beteiligungskapital mitfinanziert werden. Diese Ausnahmen haben sich an der struktur- und arbeitsmarktpolitischen sowie regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zu orientieren.

Voraussetzungen für die Übernahme einer Beteiligung:

Fachliche und kaufmännische Kompetenz der Unternehmensführung und ein überzeugendes Unternehmenskonzept.

Beteiligungshöhe:

Stille Beteiligungen zur Gründung oder Festigung von Unternehmen mit Beträgen zwischen 50.000 EUR und dem Höchstbetrag von 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre.

Offene Beteiligungen bis zu einer Höhe von 300.000 EUR pro Unternehmen.

Konditionen der stillen Beteiligungen:

Dafür sind – risikoabhängig – feste und gewinnabhängige Entgelte zu entrichten. Für die Bearbeitung des Beteiligungsantrages erhebt die MBG eine einmalige Bearbeitungsgebühr.

Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH übernimmt eine Ausfallgarantie gegenüber der MBG Thüringen. Dafür ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende Garantieprovision zu entrichten.

Die Rückzahlung der stillen Beteiligung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit zum Nominalwert. Es sind keine dinglichen Sicherheiten zu stellen. Die Gesellschafter übernehmen die persönliche Garantie.

Kontaktaufnahme und Beantragung:

Rufen Sie uns an, besuchen Sie unsere Web-Seite oder senden Sie eine kurze Anfrage per E-Mail oder per Post. Bei beiderseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit besprechen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte. Wir beraten Sie mit dem Ziel einer optimalen Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens unter sinnvoller Einbeziehung öffentlicher Finanzierungshilfen.

Die MBG Thüringen ist kein Ersatz für eine Hausbank, sondern ein zusätzlicher Partner in der Finanzierung Ihres Unternehmens. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ihren regional zuständigen Kundenbetreuer finden Sie auf unserer Homepage: http://www.mbg-thueringen.de

Schlagwörter: Mittelstand Existenzgründer Unternehmensbeteiligung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/beteiligungen-mbg-tueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Beteiligung
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
Bonifaciusstraße 19
99084 Erfurt
Tel. 0361 21350
Fax 0361 2135100
info@mbg-thueringen.de
www.mbg-thueringen.de/

Weiterführende Links

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