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Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG express)
Wenn Sie Investitionen planen, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Quellendatum: 02.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Sie als etabliertes Unternehmen in Thüringen durch Verstärkung Ihrer Eigenkapitalbasis mittels Übernahme stiller Beteiligungen.
Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung von
- Investitionen,
- Modernisierungen,
- Rationalisierungen,
- Entwicklungs- und Markterschließungskosten sowie
- Sortimentswechsel und -erweiterungen.
Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung bis zu EUR 140.000.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).
Über Ihren Antrag wird in einem beschleunigten Verfahren in der Regel binnen 10 Arbeitstagen entschieden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen außer der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Beschäftigten. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Thüringen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Investition in neue Fertigungsanlage
Ein mittelständischer Handwerksbetrieb in Thüringen plant eine Investition zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und beantragt dafür eine stille Beteiligung bei der MBG. Das Unternehmen ist seit mindestens 3 Jahren geschäftlich tätig und legt einen Jahresabschluss vor, der nicht älter als 18 Monate ist. Die Beteiligung kann bis zu 140.000 Euro betragen, bei einer Laufzeit von 10 Jahren.
Markterschließung für etabliertes Unternehmen
Ein etabliertes Unternehmen in Erfurt möchte neue Märkte erschließen und Entwicklungskosten finanzieren. Es stellt einen Antrag auf eine stille Beteiligung bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH. Über den Antrag wird in einem beschleunigten Verfahren in der Regel binnen 10 Arbeitstagen entschieden.
Keine Förderung bei Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmen in Thüringen plant die Übernahme eines anderen Betriebs und sucht dafür eine stille Beteiligung. Da sich die MBG nicht an Unternehmensnachfolgen oder -käufen beteiligt, kommt dieses Vorhaben für eine Förderung nicht in Betracht.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen außer der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Beschäftigten.
Sie müssen durch Ihre persönliche und kaufmännische Kompetenz überzeugen.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen seit mindestens 3 Jahren geschäftlich tätig. Sie müssen einen Jahresabschluss über ein volles Geschäftsjahr vorlegen, der nicht älter als 18 Monate ist.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen wirtschaftlich abgesichert.
Sie investieren in Thüringen.
Die MBG beteiligt sich nicht an Unternehmensnachfolgen oder -käufen, Sanierungen und Umschuldungen.
Antragsverfahren
Merkblatt der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH, Stand März 2020; Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH, Stand Januar 2018.
Rechtsgrundlage
Beteiligungsrichtlinien der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG Thüringen)
aktualisiert im Januar 2018,
Änderungen vorbehalten
Ziel
Verbreiterung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in Thüringen mit Beteiligungskapital.
Beteiligungsarten:
Typisch stille Beteiligungen (Anm.: Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und bedeuten keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.)
Offene Minderheitsbeteiligungen << 25% am gezeichneten Kapital
Verwendungszweck:
Die Beteiligung dient der anteiligen Finanzierung des Auf- und Ausbaus sowie der Sicherung wettbewerbsfähiger selbständiger Unternehmen. Die Erweiterung der Eigenkapitalbasis soll die langfristige Finanzierung folgender Vorhaben ermöglichen:
Gründungen von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO,
Festigungen bestehender Unternehmen, insbesondere:
Investitionen zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit, Expansion oder Rationalisierung (einschließlich angemessener Warenlageraufstockungen),
Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen,
Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen ist möglich. Der Beteiligungsantrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der Sanierung dienen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Beteiligungsnehmer:
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Rechtsformen):
mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen), der in der Regel 50 Mio. EUR p.a. nicht übersteigt.
In Ausnahmefällen können auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR (einschließlich verbundener Unternehmen) durch Beteiligungskapital mitfinanziert werden. Diese Ausnahmen haben sich an der struktur- und arbeitsmarktpolitischen sowie regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zu orientieren.
Voraussetzungen für die Übernahme einer Beteiligung:
Fachliche und kaufmännische Kompetenz der Unternehmensführung und ein überzeugendes Unternehmenskonzept.
Beteiligungshöhe:
Stille Beteiligungen zur Gründung oder Festigung von Unternehmen mit Beträgen zwischen 50.000 EUR und dem Höchstbetrag von 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre.
Offene Beteiligungen bis zu einer Höhe von 300.000 EUR pro Unternehmen.
Konditionen der stillen Beteiligungen:
Dafür sind – risikoabhängig – feste und gewinnabhängige Entgelte zu entrichten. Für die Bearbeitung des Beteiligungsantrages erhebt die MBG eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH übernimmt eine Ausfallgarantie gegenüber der MBG Thüringen. Dafür ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende Garantieprovision zu entrichten.
Die Rückzahlung der stillen Beteiligung erfolgt nach Ablauf der Laufzeit zum Nominalwert. Es sind keine dinglichen Sicherheiten zu stellen. Die Gesellschafter übernehmen die persönliche Garantie.
Kontaktaufnahme und Beantragung:
Rufen Sie uns an, besuchen Sie unsere Web-Seite oder senden Sie eine kurze Anfrage per E-Mail oder per Post. Bei beiderseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit besprechen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte. Wir beraten Sie mit dem Ziel einer optimalen Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens unter sinnvoller Einbeziehung öffentlicher Finanzierungshilfen.
Die MBG Thüringen ist kein Ersatz für eine Hausbank, sondern ein zusätzlicher Partner in der Finanzierung Ihres Unternehmens. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ihren regional zuständigen Kundenbetreuer finden Sie auf unserer Homepage: http://www.mbg-thueringen.de
Schlagwörter: Investitionen Unternehmen Eigenkapital Beteiligung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/beteiligungen-thueringen-mbg-express.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Thueringen)
- Förderart
- Beteiligung
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; 11 Jahre; 12 Jahre; 13 Jahre; 14 Jahre; 15 Jahre; 16 Jahre; 17 Jahre; 18 Jahre; 19 Jahre; 20 Jahre; älter als 20 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
Bonifaciusstraße 19
99084 Erfurt
Tel. 0361 21350
Fax 0361 2135100
info@mbg-thueringen.de
www.mbg-thueringen.de/
Weiterführende Links
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