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Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich für Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2026 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften, die nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und anderweitigen Ausgleichszahlungen gedeckt werden können.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Thüringer Aufbaubank.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Thüringer Aufgabenträger gleicht Einnahmeausfälle durch Deutschlandticket aus

Antragsteller: Ein Aufgabenträger im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, etwa ein Landkreis in Thüringen, stellt den Antrag.

Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets sind die Fahrgeldeinnahmen im Busverkehr des Landkreises gesunken. Ausgaben bleiben dadurch ungedeckt.

Vorhaben: Der Aufgabenträger beantragt einen Ausgleich für die Ausgaben im Jahr 2026, die wegen Fahrgeldausfällen, geminderter Erstattungen nach dem SGB IX oder geminderter anderer Ausgleichszahlungen nicht gedeckt sind.

Förderung: Ausgeglichen werden Ausgaben, die seit Einführung des Deutschlandtickets nicht durch Fahrgelder und andere Ausgleichszahlungen gedeckt sind, mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen ungedeckten Ausgaben von 100.000 Euro wären das bis zu 100.000 Euro.

Eigenanteil: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Busunternehmen, das im Auftrag des Aufgabenträgers fährt, kann mittelbar profitieren, wenn der Aufgabenträger seine Einnahmeausfälle ausgleichen kann.

Weg zum Antrag:

  1. Ungedeckte Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets ermitteln
  2. Antrag schriftlich an die Thüringer Aufbaubank richten
  3. Bescheid abwarten – die Thüringer Aufbaubank entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: kleine Unternehmen (unter 50), mittlere Unternehmen (unter 250) und Großunternehmen (ab 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Aufgabenträger gleicht Einnahmeausfälle im ÖPNV aus

Ein Aufgabenträger im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes stellt fest, dass die Fahrgeldeinnahmen seit Einführung des Deutschlandtickets die Ausgaben nicht mehr decken. Er beantragt bei der Thüringer Aufbaubank einen Zuschuss für die Monate Januar bis Dezember 2026. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zweckverband reicht Sammelantrag für mehrere Aufgabenträger ein

Ein Zweckverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft stellt einen Sammelantrag für mehrere Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen in Thüringen. Grundlage sind Fahrgeldausfälle und geminderte Ausgleichszahlungen, die durch das Deutschlandticket entstanden sind. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet die Thüringer Aufbaubank.

Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragt Ausgleich für Mindereinnahmen

Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Thüringer ÖPNV verzeichnet seit Einführung des Deutschlandtickets eine Minderung der Erstattungsleistungen nach dem SGB IX sowie anderer Ausgleichszahlungen. Es richtet einen schriftlichen Antrag auf Ausgleichsleistungen an die Thüringer Aufbaubank. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 im Freistaat Thüringen (Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2026)
vom: 14.01.2026
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Kostensteigerung Ausgleichsleistungen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/deutschlandticket-oepnv-th.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Vollständiger Ausgleich der ungedeckten Ausgaben (Billigkeitsleistung).
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr
Unternehmensfinanzierung
Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel. +49 361 7447-0
Fax +49 361 7447-410
info@aufbaubank.de
www.aufbaubank.de/

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