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Förderung von Kultur und Kunst

Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte,
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen,
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken beziehungsweise der Sammlungen in Museen und Galerien,
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden und sonstigen Trägern freier Kulturarbeit,
  • Digitalisierungsleistungen,
  • die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten) zur Herstellung von Digitalisaten,
  • Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen begleiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über 50.000 EUR bis zum 31. März eines Jahres und für Zuschüsse bis 50.000 EUR bis zum 15. Oktober eines Jahres über das EFRE-Portal oder dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) (siehe weiterführende Links) ein. Förderbereiche, welche auf das Thüringer Landesveraltungsamt übertragen wurden, werden auf der Website der für Kultur zuständigen Obersten Landesbehörde kenntlich gemacht.

Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Kultureinrichtung saniert ihre Ausstattung

Eine Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft in Erfurt beantragt einen Zuschuss für eine Sanierungsmaßnahme zur Verbesserung ihrer Ausstattung. Die zuständige Gebietskörperschaft befürwortet das Vorhaben, das wegen seiner Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur ein erhebliches Landesinteresse begründet. Die Höhe des Zuschusses hängt vom konkreten Vorhaben ab und über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Verband erweitert Geschäftsstelle und Ausstattung

Ein kultureller Verband mit Sitz in Thüringen beantragt einen Zuschuss für die Tätigkeit und Ausstattung seiner Geschäftsstelle. Da es sich um eine Landesarbeitsgemeinschaft handelt, ist keine gesonderte Befürwortung durch eine kommunale Gebietskörperschaft erforderlich. Der Antrag wird über das EFRE-Portal oder ThAVEL eingereicht.

Museum digitalisiert seine Sammlung

Ein Museum in kommunaler Trägerschaft in Jena möchte seine Sammlung digitalisieren und beantragt einen Zuschuss für Digitalisierungsleistungen sowie die Anschaffung entsprechender IT-Infrastruktur. Die zuständige Gemeinde befürwortet das Vorhaben, das wegen seiner Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur als förderfähig gilt. Nicht gefördert würden dagegen Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt als natürliche Person, als gemeinnützig anerkannte juristische Person, als Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaft oder als sonstiger Träger nicht kommerzieller kultureller Projekte mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderem Projektbezug zu Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse, vor allem wegen

  • überregionaler Bedeutung oder Beispielhaftigkeit im Falle kultureller oder kulturgeschichtlicher Projekte,
  • besonderer Innovation, künstlerischer Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität oder Authentizität im Falle künstlerischer Projekte,
  • kultureller Teilhabe im ländlichen Raum,
  • Verfolgung kultureller Zwecke und Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur im Falle von Bau- und anderen Investitionsmaßnahmen.

Zudem muss die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) das Vorhaben befürworten. Ausgenommen davon sind Anträge von Landesarbeitsgemeinschaften, überregionalen Gesellschaften und Verbänden sowie Anträge ohne örtlichen Bezug. Darüber hinausgehende Ausnahmen können von der Bewilligungsbehörde im Einzelfall gewährt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen,
  • Karnevalsprojekte,
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung,
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, -feste,
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger,
  • Kunst im öffentlichen Raum.

Hinweise zum Verfahren

Antragsfrist ist im Regelfall der 31. März des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EUR und der 15. Oktober des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EUR.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
vom: 10.10.2013
zuletzt geändert am: 15.04.2025
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
ThürStAnz 2015, 2201

Antragsfrist ist im Regelfall der 31. März des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EUR und der 15. Oktober des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EUR.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Kulturförderung Investitionsförderung Kulturgeschichte Kunstprojekte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foerderung-kunst-kultur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Staatskanzlei
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
900463
99107 Erfurt
Tel. +49 361 57 341-1100
Fax +49 361-3794690
poststelle@tmbwk.thueringen.de
bildung.thueringen.de/

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