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Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen

Für forschungsbezogene Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau und deren notwendiger Gebäudeersteinrichtung können Sie im Freistaat Thüringen für die Hochschule eine Förderung erhalten.

Quellendatum: 27.08.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Hochschulen des Landes bei forschungsbezogenen Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB) und bei deren notwendiger, forschungsbezogener Gebäudeersteinrichtung (GEE).

Gegenstand der Förderung von Vorhaben der forschungsbezogenen Infrastruktur an den Hochschulen des Landes aus Mitteln des EFRE 2021 – 2027 sind vorhabenbezogen tatsächlich getätigte Ausgaben und beziehen sich auf:

  • forschungsbezogene Neu, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB)
  • deren notwendige, forschungsbezogene Gebäudeersteinrichtung (GEE), die bei der Beschaffung und dem Anschluss von Geräten und Erstausstattungen entstehen (allgemeine und besondere Ausstattung)

Förderfähige Ausgaben sind also von den Hochschulen vorhabenbezogen für die Planung und Realisierung getätigte Ausgaben beziehungsweise Ausgaben für die Planung und Beschaffung.

Sie erhalten eine Förderung als Zuweisung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus EU- und Landesmitteln und bringen 10 Prozent als Eigenanteil in die Förderung ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Hochschule. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Hochschule plant forschungsbezogenen Erweiterungsbau

Eine Hochschule in Thüringen beantragt eine Förderung für einen forschungsbezogenen Erweiterungsbau. Gefördert werden die vorhabenbezogen getätigten Ausgaben für Planung und Realisierung mit bis zu 90 Prozent aus EU- und Landesmitteln, den restlichen Anteil von 10 Prozent bringt die Hochschule als Eigenanteil ein. Voraussetzung ist unter anderem das Einvernehmen mit dem TMWLLR sowie die portalgestützte Antragstellung.

Gebäudeersteinrichtung für neuen Forschungsbau

Eine Hochschule benötigt für einen neuen forschungsbezogenen Gebäudeteil eine Gebäudeersteinrichtung, etwa die Beschaffung und den Anschluss von Geräten und Erstausstattungen. Sie stellt hierfür einen Antrag über das Förderportal des EFRE 2021 bis 2027 und reicht Stammdaten sowie eine Vorhabensbeschreibung ein. Die förderfähigen Ausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, die Hochschule trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent.

Umbau bestehender Forschungsflächen an Hochschule

Eine Hochschule plant den forschungsbezogenen Umbau bestehender Flächen, um diese für Forschungszwecke nutzbar zu machen. Für die tatsächlich getätigten Ausgaben der Planung und Realisierung kann eine Zuweisung aus EU- und Landesmitteln beantragt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme des Vorhabens in die Förderung liegt beim TMWLLR im Einvernehmen mit der Hochschule.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Einvernehmen mit dem TMWLLR über die Aufnahme des Vorhabens in eine Förderung aus dem EFRE 2021 – 2027
  • portalgestützte Antragstellung über das Förderportal des EFRE 2021 – 2027
  • Antragstellung nebst Angabe der Stammdaten, Vorhabensbeschreibung und Erklärungen zur Einbringung des Eigenanteils und zur Beachtung der Fördervoraussetzungen (Selbstverpflichtung)

Hinweise zum Verfahren

Fortlaufendes Antragsverfahren innerhalb der Förderperiode des EFRE 2021 – 2027

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabenbeschreibung
  • portalgestützter Antrag (Bauantrag, Antrag auf Gebäudeerstausstattung)

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Rechtsgrundlage

Grundlagen zur Kofinanzierung von Vorhaben im Hochschulbau mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2021 – 2027
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
vom: 01.01.2021
zuletzt geändert am: 23.02.2023

Weblink zur Handlungsgrundlage (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Forschung Infrastruktur Hochschulstandort EFRE Hochschule forschungsbezogene Bauten

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/forschungsbezogene-infrastruktur-861254.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Sonstige
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen); Infrastruktur; Regionalförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Forschung und Innovation
Kennung
99400408017000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Max-Reger-Straße 4 – 8
99096 Erfurt
Tel. +49 361 57 37 11-999
Fax +49 361 57 17 11-990
wirtschaft.thueringen.de/

Weiterführende Links

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