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Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
  • Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
  • jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
  • Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen, Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen, Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Fördervereinigung verbessert Lebensraum für Wildarten

Eine Fördervereinigung des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen beantragt einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten. Die erforderlichen Genehmigungen holt sie vor der Antragstellung ein. Ob die Bagatellgrenze von 2.000 EUR überschritten wird, prüft die Bewilligungsstelle.

Jagdscheininhaber engagiert sich in der Hege

Eine Person mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen beantragt einen Zuschuss für Hegemaßnahmen. Die Entscheidung über die Förderung liegt bei der zuständigen Stelle.

Forschungseinrichtung untersucht Lebensraumnutzung von Wild

Eine Einrichtung zur Jagd- und Wildforschung in Thüringen beantragt einen Zuschuss für ein Forschungsvorhaben zur Lebensraumnutzung durch Wildarten. Sie holt die notwendigen behördlichen Genehmigungen vorab ein, bevor sie den Antrag stellt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
  • Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
  • Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
  • Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.

Hinweise zum Verfahren

Die Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres (Ausschlussfrist) für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Rechtsgrundlage

Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
vom: 03.03.2022
geändert am 22.07.2024
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
7801/4-8-17962/2022

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Jagd Brauchtum Wild Natur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/jagdwesen-jagdabgabe.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel. +49 361 573911-099
Fax +49 361 573911-939
poststelle@@tmuenf.thueringen.de
umwelt.thueringen.de/

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