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Konsortialfinanzierung
Wenn Sie als bestehendes Unternehmen betriebliche Vorhaben finanzieren wollen, kann die Thüringer Aufbaubank Ihre Hausbank unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen unterstützen.
Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) unterstützt Ihr etabliertes Unternehmen und Ihre Hausbank bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Konsortialfinanzierungen.
Für Konsortialfinanzierungen schließen sich mehrere Banken für eine Finanzierung zeitweise zusammen und bilden ein Konsortium.
Sie erhalten die Förderung für Betriebsmittel und Investitionen unter anderem in folgenden Bereichen:
- Sachanlagen (inklusive Immobilien) und immaterielle Werte,
- Innovationen und Markteinführungen,
- Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland,
- Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und die Kooperation mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – sofern dadurch für den Kreditnehmer eine Stärkung seines Geschäftsmodelles oder seiner technologischen Kompetenz oder seiner Marktstellung erwartet werden kann,
- Beteiligungen an Thüringer Unternehmen, zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von Nachfolgeregelungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft.
Der Finanzierungsanteil der Thüringer Aufbaubank (TAB) beträgt bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags, der durch das gesamte Konsortium bereitgestellt wird.
Der Finanzierungsbetrag beträgt mindestens EUR 250.000 und normalerweise höchstens EUR 5 Millionen.
Beantragen Sie die Konsortialfinanzierung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die Thüringer Aufbaubank (TAB) weitergeleitet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Thüringen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Investition in Sachanlagen über Hausbank finanzieren
Ein etabliertes Fertigungsunternehmen mit Sitz in Erfurt plant den Erwerb neuer Sachanlagen und beantragt hierfür bei seiner Hausbank eine Konsortialfinanzierung. Die Thüringer Aufbaubank übernimmt bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags, der durch das gesamte Konsortium bereitgestellt wird. Der Finanzierungsbetrag liegt zwischen mindestens 250.000 Euro und normalerweise höchstens 5 Millionen Euro, die Bonitäts- und Risikoanalyse der TAB entscheidet über die Bewilligung.
Nachfolgeregelung durch Beteiligung absichern
Ein mittleres Unternehmen aus Gera, das seit mehr als 3 Jahren besteht, möchte sich im Rahmen einer Nachfolgeregelung an einem Thüringer Unternehmen beteiligen. Der Antrag auf Konsortialfinanzierung wird über die Hausbank gestellt und von dort an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet. Für das Darlehen müssen bankübliche Sicherheiten gestellt werden.
Niederlassungsgründung mit Bürgschaft absichern
Ein Kleinstunternehmen mit Betriebstätte in Jena plant die Errichtung einer Niederlassung in Deutschland und wendet sich dazu an ein Kreditinstitut seiner Wahl. Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Bürgschaft, wobei die Thüringer Aufbaubank bis zu 50 Prozent des vom Konsortium bereitgestellten Darlehensbetrags übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Bonitäts- und Risikoanalyse der TAB eine entsprechende Gewährung rechtfertigt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Bonitäts- und Risikoanalyse der Thüringer Aufbaubank muss eine Darlehens- oder Bürgschaftsgewährung für Ihr Unternehmen rechtfertigen.
- Sie können für das Darlehen bankübliche Sicherheiten stellen.
Antragsverfahren
Informationsblatt der Thüringer Aufbaubank (TAB), Stand April 2021.
Rechtsgrundlage
Informationsblatt zur Konsortialfinanzierung
Thüringer Aufbaubank
[Stand April 2021]
Ziel des Programms
Mit Konsortialfinanzierungen unterstützt die Thüringer Aufbaubank (TAB) Unternehmen und deren Hausbanken in Thüringen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen werden durch die TAB Kreditrisiken übernommen.
Welche Unternehmen finanzieren wir?
Wir finanzieren kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder zu finanzierender Immobilie in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse der TAB muss eine Darlehens- bzw. Bürgschaftsgewährung rechtfertigen.
Was finanzieren wir?
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel u.a. in:
- Sachanlagen (inkl. wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Immobilien) und immaterielle Werte
- Innovationen und Markteinführungen
- Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland
- Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und die Kooperation mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – sofern dadurch für den Kreditnehmer eine Stärkung seines Geschäftsmodelles oder seiner technologischen Kompetenz oder seiner Marktstellung erwartet werden kann
- Beteiligungen an Thüringer Unternehmen, z.B. im Rahmen der Umsetzung von Nachfolgeregelungen
Wie finanzieren wir?
Der Finanzierungs- bzw. Verbürgungsanteil der TAB beträgt bis zu 50% des durch das gesamte Konsortium bereitzustellenden Darlehensbetrages. Weitere Details siehe nebenstehende Tabelle.
Rahmendaten für das Darlehen / die Bürgschaft:
- Finanzierungs- bzw. Bürgschaftsbetrag: mindestens 250 TEUR und in der Regel maximal 5.000 TEUR
- Laufzeiten: analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten, in der Regel längstens 20 Jahre
- Zinssatz/ Bürgschaftsentgelt: variable(s) oder feste(s) Verzinsung/ Entgelt möglich, marktüblich, analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten
- Zinsbindung für Darlehen: analog zur anfragenden Bank bzw. den weiteren Konsorten
- Bearbeitungsentgelt: individuell zu vereinbaren
Wie erfolgt die Besicherung?
Für das Darlehen bzw. die Bürgschaft sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Diese haften gleichrangig quotal für die gemeinsam bereitgestellten Finanzierungen / Beteiligungen der Konsortialbank, der weiteren Konsorten und der TAB im Verhältnis der Darlehens- bzw. Bürgschaftsgewährung. Die Sicherheiten werden treuhänderisch durch den Konsortialführer verwaltet.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Finanzierung der TAB enthält keinen Beihilfewert und lässt sich daher mit anderen Förderdarlehensangeboten kombinieren.
So funktioniert?s
Wir entwickeln mit Unternehmen und Hausbanken individuelle Lösungen für jede Konsortialfinanzierung. Dafür benötigen wir aussagekräftige Informationen. Was konkret gebraucht wird, lässt sich am besten im Gespräch klären.
Die folgenden Unterlagen bzw. Informationen sind in jedem Fall wichtig:
zum Unternehmen:
- Tätigkeitsbereich des Unternehmens
- Ausblick zur geschäftlichen Entwicklung
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktueller Gesellschaftervertrag (auch von verbundenen Unternehmen) einschließlich Gesellschafterliste
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nebst Erläuterungen sowie ggf. Zwischenabschlüsse
- bei Unternehmensgruppen: konsolidierte Jahresabschlüsse oder Jahresabschlüsse der Konzernobergesellschaft der letzten drei Jahre nebst Erläuterungen sowie ggf. Zwischenabschlüsse, Organigramm zu den Beteiligungs- und Stimmenverhältnissen jeder Gruppenfirma
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten
zum Vorhaben:
- Vorhabenbeschreibung mit Investitions- und Finanzierungsplan
- Plan-GuV und – soweit vorhanden – Plan-Bilanzen für das laufende Jahr und das Folgejahr inkl. Liquiditätsplanung
zur Besicherung:
- Angaben zum Sicherheitenpaket
- Angaben zum Sicherungsgegenstand, falls bereits vorhanden: Sicherheitenwert und -zweck
zu Konsortialführer/ -partnern:
- Übersicht zu den bestehenden Engagements und deren Besicherung für das Unternehmen
- geplante Covenants
Wie erfolgt die Einbindung der TAB?
Anfragen können formlos durch die einladende Hausbank gestellt werden.
Ihre Beratung vor Ort:
Kundenbetreuung Mittelthüringen
Steffen Peschke
T (03 61) 74 47 – 5 15
mittelthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Ostthüringen
Monika Fulle
T (03 65) 43 70 70
ostthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Nordthüringen
Kathrin Stracke-Wagner
T (01 73) 3 92 42 11
nordthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Südthüringen
Jan Güssow
T (0 36 81) 39 33 11
suedthueringen@aufbaubank.de
Kundenbetreuung Westthüringen
Marco Jahns
T (0 36 91) 88 11 60
westthueringen@aufbaubank.de
Schlagwörter: Investitionsförderung Wettbewerbsförderung Wachstumsförderung Konsortium Betriebsmittel
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/konsortialfinanzierung-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Darlehen)
„Der Finanzierungsanteil der Thüringer Aufbaubank (TAB) beträgt bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags, der durch das gesamte Konsortium bereitgestellt wird.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Thueringen)
- Förderart
- Bürgschaft; Darlehen
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; 11 Jahre; 13 Jahre; 14 Jahre; 15 Jahre; 16 Jahre; 17 Jahre; 18 Jahre; 19 Jahre; 20 Jahre; älter als 20 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel. +49 361 7447-0
Fax +49 361 7447-410
info@aufbaubank.de
aufbaubank.de/
Weiterführende Links
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