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Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen

Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 17.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen

  • Bildende Kunst,
  • Darstellende Kunst (Tanz/Theater)
  • Medienkunst und Bewegtbild
  • Musik und
  • Literatur.

In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen:

  • hohe künstlerische Qualität
  • Förderung des künstlerischen Nachwuchses
  • künstlerische und kulturelle Vielfalt
  • Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
  • Kulturelle Bildung und Teilhabe
  • Ausgleich regionaler Benachteiligung.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab.

Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Verein realisiert Projekt der Darstellenden Kunst

Ein Kulturverein in Erfurt beantragt einen Zuschuss für ein Tanzprojekt mit überregionaler Wirksamkeit. Im Vorhaben soll die künstlerische und kulturelle Vielfalt gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab, über die Bewilligung entscheidet die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Einzelkünstlerin stellt Musikprojekt vor

Eine freischaffende Musikerin in Weimar reicht online einen Antrag für ein innovatives Musikprojekt mit Modellcharakter ein. Ziel des Vorhabens ist die Förderung des künstlerischen Nachwuchses. Die Antragstellung ist jährlich möglich, die Zuschusshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.

Einrichtung fördert Netzwerke in Literatur

Eine Bildungseinrichtung in Jena beantragt Mittel für ein Literaturprojekt mit landesweiter Wirksamkeit. Das Vorhaben dient der Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken in der Literaturszene Thüringens. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen prüft den online eingereichten Antrag und legt die Höhe des Zuschusses projektbezogen fest.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Ablauf

Anträge zur Projektförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Neben allgemeinen Angaben zum Projekt (beispielsweise Ziele, Zeitplan, Kooperationspartner) sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens
  • Ausführliche und aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielen, Zeitplan und Kooperationspartnern
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angaben zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern

Folgende Anlagen sind beizufügen:

  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Bei Vereinen, Institutionen oder ähnlichen Rechtsformen: Aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Vollmacht)

Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: bildende Kunst Tanz Theater Medienkunst Bewegtbild Musik und Literatur Künstler Künstlerin zeitgenössische innovative Projekte Kunst Kultur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/projektfoerderung-kulturstiftung-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Höhe abhängig vom Projekt, keine Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Existenzgründer/in; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport; Messen und Ausstellungen; Regionalförderung
Branche
Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen; Kunst und Kultur
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Hauptmarkt 40
Haus zur Goldenen Schelle
99867 Gotha
Tel. +49 3621 42969-0
Fax +49 3621 42969-99
info@kulturstiftung-thueringen.de
kulturstiftung-thueringen.de/

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