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Projektförderung der Kulturstiftung Thüringen
Wenn Sie in Thüringen zeitgenössische, innovative Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur verwirklichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel als Zuschuss für Projekte für zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter in den Bereichen
- Bildende Kunst,
- Darstellende Kunst (Tanz/Theater)
- Medienkunst und Bewegtbild
- Musik und
- Literatur.
In dem geförderten Vorhaben müssen Sie mindestens eines der folgenden Ziele umsetzen:
- hohe künstlerische Qualität
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses
- künstlerische und kulturelle Vielfalt
- Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
- Kulturelle Bildung und Teilhabe
- Ausgleich regionaler Benachteiligung.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab.
Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Thüringen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Verein realisiert Projekt der Darstellenden Kunst
Ein Kulturverein in Erfurt beantragt einen Zuschuss für ein Tanzprojekt mit überregionaler Wirksamkeit. Im Vorhaben soll die künstlerische und kulturelle Vielfalt gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Projekt ab, über die Bewilligung entscheidet die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
Einzelkünstlerin stellt Musikprojekt vor
Eine freischaffende Musikerin in Weimar reicht online einen Antrag für ein innovatives Musikprojekt mit Modellcharakter ein. Ziel des Vorhabens ist die Förderung des künstlerischen Nachwuchses. Die Antragstellung ist jährlich möglich, die Zuschusshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.
Einrichtung fördert Netzwerke in Literatur
Eine Bildungseinrichtung in Jena beantragt Mittel für ein Literaturprojekt mit landesweiter Wirksamkeit. Das Vorhaben dient der Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken in der Literaturszene Thüringens. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen prüft den online eingereichten Antrag und legt die Höhe des Zuschusses projektbezogen fest.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Anträge zur Projektförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen (siehe weiterführende Links) einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Neben allgemeinen Angaben zum Projekt (beispielsweise Ziele, Zeitplan, Kooperationspartner) sind für die Bewerbung erforderlich:
- Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens
- Ausführliche und aussagekräftige Projektbeschreibung mit Zielen, Zeitplan und Kooperationspartnern
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern
Folgende Anlagen sind beizufügen:
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres
- Bei Vereinen, Institutionen oder ähnlichen Rechtsformen: Aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Vollmacht)
Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.
Hinweise zum Verfahren
Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.
Bearbeitungsdauer
Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates
Anträge können vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Schlagwörter: bildende Kunst Tanz Theater Medienkunst Bewegtbild Musik und Literatur Künstler Künstlerin zeitgenössische innovative Projekte Kunst Kultur
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/projektfoerderung-kulturstiftung-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Höhe abhängig vom Projekt, keine Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Ebene
- Land (Thueringen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Existenzgründer/in; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport; Messen und Ausstellungen; Regionalförderung
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen; Kunst und Kultur
- Regionalförderung
- Ländliche Entwicklung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Hauptmarkt 40
Haus zur Goldenen Schelle
99867 Gotha
Tel. +49 3621 42969-0
Fax +49 3621 42969-99
info@kulturstiftung-thueringen.de
kulturstiftung-thueringen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.