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Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Die EFRE-Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung und energetischen Stadtsanierung setzt langfristig wirksame und sichtbare Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung der zentralen Orte Thüringens.

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 60 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Bereits in früheren Förderperioden hat die Nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der EFRE-Förderung viele positive städtebauliche Entwicklungen in den Thüringer Kommunen angestoßen. Auch in der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 stehen hierfür wieder europäische Fördermittel bereit.

Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) hat in den Verhandlungen zur Vorbereitung der EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 erreicht, dass den Kommunen bzw. den Zentralen Orten Thüringens weiterhin Fördermittelangebote für klassische Projekte der nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung unterbreitet werden können. Rund 84.000.000 EUR EFRE-Mittel stehen hierfür in den kommenden Jahren zur Verfügung. Bei einem EFRE-Fördersatz von 60 Prozent lassen sich damit Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 140.000.000 EUR realisieren. Zudem ist die EU-Förderung mit den Bund/Länder- und Landesprogrammen der Städtebauförderung kombinierbar, was ihre Attraktivität wesentlich erhöht.

Weitere 90.000.000 EUR Fördermittel sind für die energetische Stadtsanierung vorgesehen. Gefördert werden sowohl Vorhaben zur energetischen Optimierung von Gebäuden als auch zum Aus-, Umbau und zur Sanierung von Wärmenetzen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Systeme zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den Energieverbrauch von Gebäuden und Infrastrukturen insgesamt zu senken.

Um die besten Vorhaben für die Förderperiode 2021-2027 auszuwählen, hat das TMDI im Jahr 2022 den Wettbewerb „Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung“ initiiert, bei dem über 150 Beiträge von insgesamt 48 Kommunen eingereicht wurden. Die eingereichten Vorhaben wurden in einem ersten Schritt anhand der Ziele und Auswahlkriterien des EFRE-Programms und der im Wettbewerbsaufruf formulierten Kriterien durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) – in Abstimmung mit dem TMDI und dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde – geprüft und bewertet. In einem zweiten Schritt wurde die daraus resultierende Auswahl von einer Expertenkommission beraten und bestätigt.

Der Wettbewerbsaufruf richtete sich an alle zentralen Orte als wichtige Infrastrukturanker in den einzelnen Regionen Thüringens. Neben bereits erfahrenen EFRE-Kommunen wurden explizit auch Kommunen ohne EFRE-Erfahrungen angesprochen und konnten sich im Wettbewerb durchsetzen.

Die 69 nun zur Antragstellung zugelassenen Vorhaben sind den folgenden Maßnahmen zuzuordnen:

  • Vorhaben zum „Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen“,
  • Vorhaben zur „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen von Kommunen sowie
  • Vorhaben zur “Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte?.

Aufgrund des begrenzten Budgets an EFRE-Mitteln können nicht alle als grundsätzlich förderwürdig eingestuften Wettbewerbsbeiträge im ersten Schritt eine Bestätigung erhalten. Für den Fall, dass im Laufe der Förderperiode weitere Fördermittel hinzukommen bzw. Vorhaben zurückgezogen werden, werden alle weiteren förderwürdigen Beiträge zunächst als „Nachrücker“ geführt. Damit besteht die Chance, gegebenenfalls auch nachträglich zur Antragstellung zugelassen zu werden.

Die Einreichung der Bewilligungsanträge für die erfolgreich qualifizierten Wettbewerbsbeiträge erfolgt über das EFRE-Portal 21-27 (siehe weiterführende Links). Bei der Antragstellung werden die Kommunen von der ThEGA und dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt. Die Anträge waren bis spätestens 31.12.2024 zu stellen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kommune saniert Wärmenetz nach Wettbewerbserfolg

Eine Kommune Thüringens hat sich mit einem Vorhaben zum Aus- oder Umbau eines Wärmenetzes im Wettbewerb „Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung“ qualifiziert und reicht nun den Bewilligungsantrag über das EFRE-Portal 21-27 ein. Gefördert werden Investitionen bei einem EFRE-Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Bei der Antragstellung wird die Kommune von der ThEGA und dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt.

Zentraler Ort wertet Stadtquartier auf

Ein zentraler Ort in Thüringen hat im Wettbewerb ein Vorhaben zur Aufwertung eines Stadtquartiers auf Grundlage eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts eingereicht und wurde zur Antragstellung zugelassen. Die Kommune stellt den Antrag über das EFRE-Portal 21-27, da nur im Wettbewerb erfolgreich qualifizierte Vorhaben antragsberechtigt sind. Über die Bewilligung entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde.

Kommune verbessert Energieeffizienz öffentlicher Gebäude

Eine Kommune ohne bisherige EFRE-Erfahrung hat sich mit einem Vorhaben zur Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen am Wettbewerbsaufruf beteiligt und konnte sich durchsetzen. Da das Budget an EFRE-Mitteln begrenzt ist, kann es sein, dass ihr Vorhaben zunächst als „Nachrücker“ geführt wird, mit der Chance auf eine spätere Zulassung zur Antragstellung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Auswahl der Fördervorhaben in der EFRE-Förderung erfolgt grundsätzlich im Zuge eines vorhabenbezogenen Wettbewerbsverfahrens.

Dieses fand für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 im Jahr 2022 statt.

Eingeladen waren alle zentralen Orte Thüringens, sich an dem Wettbewerbsaufruf zu beteiligen.

Nur die Vorhaben, die sich im EFRE-Wettbewerb erfolgreich qualifizieren konnten, sind zur Antragstellung zugelassen.

Hinweise zum Verfahren

Anträge waren bis spätestens 31.12.2024 zu stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie – ThStBauFR)
vom: 27.02.2023
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Az.: 25-4657/33-1-19621/2023
ThürStAnz-Nr. 12/2023 S. 556 - 577

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Innenstädte Stadtumbau Kommunalförderung Baukultur Städtebau

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/staedtebauliche-massnahmen-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 60 % (Zuschuss)

„Bei einem EFRE-Fördersatz von 60 Prozent lassen sich damit Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 140.000.000 EUR realisieren.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Städtebau und Stadterneuerung
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau; Städtebaulicher Denkmalschutz

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel. +49 361 57 332-1000 (Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr)
poststelle@tlvwa.thueringen.de
landesverwaltungsamt.thueringen.de/

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