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Stipendien der Kulturstiftung Thüringen

Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Quellendatum: 20.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,

  • die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder
  • deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.

Ein Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Die Bewerbung ist nur für einen Zeitraum möglich. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. 

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Thüringen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Musikerin beantragt Stipendium für neues Werk

Eine freiberuflich tätige Musikerin mit erstem Wohnsitz in Thüringen bewirbt sich mit einem konkreten neuen Arbeitsvorhaben um ein Stipendium der Kulturstiftung Thüringen. Das Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Über die Bewilligung entscheidet die Kulturstiftung im Auswahlverfahren.

Bildender Künstler mit Bezug zu Thüringen

Ein freiberuflicher Künstler der Bildenden Kunst lebt außerhalb Thüringens, sein beantragtes Vorhaben weist jedoch einen besonderen Bezug zum Freistaat auf. Er bewirbt sich für einen Förderzeitraum von 3 Monaten oder 6 Monaten mit jeweils 1.000 EUR pro Monat. Eine gleichzeitige Bewerbung für mehrere Zeiträume ist nicht möglich.

Ablehnung wegen paralleler Förderung

Ein Autor beantragt ein Stipendium für ein neues literarisches Vorhaben, nimmt im selben Zeitraum aber bereits ein anderes Stipendium in Anspruch. In diesem Fall ist das Stipendium der Kulturstiftung Thüringen ausgeschlossen. Auch Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zur wissenschaftlichen Qualifizierung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Ablauf

Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Anträge für Stipendien sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:

  • Personenbezogene Daten
  • Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)
  • Pointierte Projektbeschreibung (maximal 2 Normseiten)

Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, maximal 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, zum Beispiel Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, maximal 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, maximal 10 Normseiten
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (zum Beispiel Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (zum Beispiel Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)

Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.

Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Anträge vom 01.07. bis 01.10. des Jahres für das Folgejahr einreichen.

Unterlagen

In den Bereichen Bildende Kunst und Literatur werden zusätzlich Landesstipendien vergeben. Im Bereich Musik werden jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche vergeben. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen über die Sie sich auf der Website der Kulturstiftung Thüringen informieren können.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: bildende Kunst Tanz Theater Medienkunst Bewegtbild Musik und Literatur Freiberufler Freiberuflerin Künstler

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/stipendien-kulturstiftung-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Stipendium 1.000 EUR/Monat.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Ebene
Land (Thueringen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport; Messen und Ausstellungen
Branche
Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen; Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Hauptmarkt 40
Haus zur Goldenen Schelle
99867 Gotha
Tel. +49 3621 42969-0
Fax +49 3621 42969-99
info@kulturstiftung-thueringen.de
kulturstiftung-thueringen.de/

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