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Stipendien der Kulturstiftung Thüringen
Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Quellendatum: 20.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,
- die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder
- deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.
Ein Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Die Bewerbung ist nur für einen Zeitraum möglich. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn
- für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
- im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
- das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Thüringen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Musikerin beantragt Stipendium für neues Werk
Eine freiberuflich tätige Musikerin mit erstem Wohnsitz in Thüringen bewirbt sich mit einem konkreten neuen Arbeitsvorhaben um ein Stipendium der Kulturstiftung Thüringen. Das Stipendium wird für die Dauer von 3 Monaten oder 6 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt. Über die Bewilligung entscheidet die Kulturstiftung im Auswahlverfahren.
Bildender Künstler mit Bezug zu Thüringen
Ein freiberuflicher Künstler der Bildenden Kunst lebt außerhalb Thüringens, sein beantragtes Vorhaben weist jedoch einen besonderen Bezug zum Freistaat auf. Er bewirbt sich für einen Förderzeitraum von 3 Monaten oder 6 Monaten mit jeweils 1.000 EUR pro Monat. Eine gleichzeitige Bewerbung für mehrere Zeiträume ist nicht möglich.
Ablehnung wegen paralleler Förderung
Ein Autor beantragt ein Stipendium für ein neues literarisches Vorhaben, nimmt im selben Zeitraum aber bereits ein anderes Stipendium in Anspruch. In diesem Fall ist das Stipendium der Kulturstiftung Thüringen ausgeschlossen. Auch Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zur wissenschaftlichen Qualifizierung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Anträge für Stipendien sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringen (siehe weiterführende Links) einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:
- Personenbezogene Daten
- Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)
- Pointierte Projektbeschreibung (maximal 2 Normseiten)
Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, maximal 3 DIN-A-4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, zum Beispiel Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, maximal 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, maximal 10 Normseiten
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (zum Beispiel Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (zum Beispiel Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.
Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand beziehungsweise der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.
Hinweise zum Verfahren
Sie können Anträge vom 01.07. bis 01.10. des Jahres für das Folgejahr einreichen.
Unterlagen
In den Bereichen Bildende Kunst und Literatur werden zusätzlich Landesstipendien vergeben. Im Bereich Musik werden jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche vergeben. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen über die Sie sich auf der Website der Kulturstiftung Thüringen informieren können.
Bearbeitungsdauer
Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates
Schlagwörter: bildende Kunst Tanz Theater Medienkunst Bewegtbild Musik und Literatur Freiberufler Freiberuflerin Künstler
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/stipendien-kulturstiftung-thueringen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Stipendium 1.000 EUR/Monat.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Ebene
- Land (Thueringen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport; Messen und Ausstellungen
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen; Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Hauptmarkt 40
Haus zur Goldenen Schelle
99867 Gotha
Tel. +49 3621 42969-0
Fax +49 3621 42969-99
info@kulturstiftung-thueringen.de
kulturstiftung-thueringen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.