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Förderung für die Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum (PRIMA)
Forschen Sie im Bereich Wasser oder Landwirtschaft im Mittelmeerraum? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft PRIMA für Verbundprojekte zu Wasser, Landwirtschaft und Ernährung mit bis zu 600.000 EUR.
Quellendatum: 23.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie innovative Lösungen für ökologische und sozioökonomische Herausforderungen im Mittelmeerraum entwickeln möchten, können Sie eine Förderung über die Partnerschaft PRIMA erhalten. Das Programm unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen dabei, in transnationalen Verbünden mit Partnern aus der Europäischen Union (EU) sowie dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten.
Im Fokus stehen 3 Schwerpunkte:
- das integrierte Wassermanagement,
- nachhaltige Landwirtschaftssysteme sowie
- Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Die Förderung verfolgt dabei konsequent den WEFE-Nexus-Ansatz. Dieser betrachtet die engen Wechselwirkungen zwischen Wasser, Energie, Nahrungsmitteln, und Ökosystemen. Ziel ist es, Wissen zu generieren und innovative Praktiken zu etablieren, die die Region widerstandsfähiger gegen den Klimawandel machen.
Sie können Zuschüsse für Personal, Ausrüstung und Auftragsforschung erhalten. Zudem können Sie vorhabenbezogene Ausgaben für Reisen, Workshops, Wissenschaftskommunikation und die Anmeldung von Patenten abrechnen.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK). Dafür ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung forschen, beantragen Sie die Mittel auf Ausgabenbasis (AZA). Führen Sie ein nichtwirtschaftliches Vorhaben durch? Dann können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Als Hochschule erhalten Sie zudem eine Projektpauschale von 20 %.
Die maximale Fördersumme für alle beteiligten deutschen Partner in einem Verbund beträgt 600.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Forschungseinrichtung koordiniert Wasserprojekt im Verbund
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland beteiligt sich an einem transnationalen Verbund zum integrierten Wassermanagement mit Partnern aus einem EU-Mitgliedstaat und einem an das Mittelmeer grenzenden Drittland wie Ägypten. Die Einrichtung beantragt die Mittel auf Ausgabenbasis und kann für das nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 % ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Voraussetzung ist unter anderem eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Verbundpartnern.
Hochschule erhält Projektpauschale für Forschungsvorhaben
Eine Hochschule in Deutschland arbeitet in einem ausbalancierten Verbund mit mindestens 3 unabhängigen Rechtspersonen aus 3 verschiedenen PRIMA-Staaten an nachhaltigen Landwirtschaftssystemen. Sie beantragt die Förderung auf Ausgabenbasis und erhält zusätzlich zur Erstattung ihrer Ausgaben eine Projektpauschale von 20 %. Ein Forschungsdatenmanagementplan muss bestätigt werden.
Unternehmen forscht an Wertschöpfungsketten der Ernährung
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland beteiligt sich an einem Verbundprojekt zu Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft. Es beantragt die Förderung auf Kostenbasis und bringt eine angemessene Eigenbeteiligung ein. Die maximale Fördersumme für alle beteiligten deutschen Partner in diesem Verbund liegt bei bis zu 600.000 EUR.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Sie sind ein Unternehmen, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine Einrichtung mit Forschungsaufgaben.
- Sie haben eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie bilden einen transnationalen Verbund mit mindestens 3 unabhängigen Rechtspersonen aus 3 verschiedenen PRIMA-Staaten.
- Davon ist mindestens 1 Partner in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem assoziierten Staat ansässig.
- Mindestens 1 weiterer Partner muss in einem an das Mittelmeer grenzenden Drittland ansässig sein (zum Beispiel Ägypten, Jordanien oder Marokko).
- Es ist erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
- Sie schließen mit Ihren Partnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Verbundpartnern ab (unter Nutzung des BMFTR-Vordrucks Nr. 0110).
- Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
Ausschlussgründe:
- Vorhaben, bei denen indirekte (mittelbare) Beihilfen an Unternehmen fließen könnten, ohne dass die Bestimmungen des FuEuI-Unionsrahmens (Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsrahmen) eingehalten werden.
Ablauf
Informationen zu den internationalen Ausschreibungen finden Sie auf der Seite der PRIMA-Stiftung (siehe weiterführende Links).
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.
Stufe 1
- Internationale Einreichung: Ihr Koordinator reicht eine Projektskizze in englischer Sprache beim PRIMA-Sekretariat (siehe weiterführende Links) ein.
- Begutachtung: Unabhängige Gutachter bewerten die Skizzen nach Exzellenz, Wirkung und Qualität der Durchführung.
Stufe 2
- Auswahlphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung einer detaillierten Projektskizze aufgefordert.
- National Einrichung: Nach der endgültigen internationalen Auswahl fordert Sie der DLR Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) schriftlich auf, den förmlichen nationalen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Bewilligung: Nach abschließender Prüfung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragsstellung ist bis zum 15.05.2026, 13:00 Uhr (MEZ) möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Projektskizze für das Gesamtvorhaben (in englischer Sprache).
Stufe 2 (Förmlicher Förderantrag):
- Förmlicher Förderantrag über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Teilvorhabenbeschreibung (maximal 12 Seiten).
- Detaillierte Erläuterungen zu den Arbeitspaketen und Ausgaben oder Kosten.
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
- Meilensteinplanung.
- Verwertungsplan für jeden deutschen Verbundpartner.
- Vorkalkulation beziehungsweise Finanzierungsplan.
- Nachweise zur Bonität (gegebenenfalls nach Aufforderung).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum im Rahmen der institutionalisierten Partnerschaft „PRIMA“ (Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area)
vom: 25.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.03.2026 B2
Schlagwörter: PRIMA Partnerschaft Forschung Mittelmeerraum Förderung Landwirtschaftssysteme Förderung Wassermanagement Nachhaltige Agrarsysteme Transnationale Verbundprojekte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/zusammenarbeit-sued-ost-mittelmeerraum.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Dann können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur für nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen auf Kostenbasis mit Eigenbeteiligung (Quote nicht genannt).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- –
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Umwelt- und Naturschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
eiz@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.